2.4.4.1 Entstehung der Europäischen Union

2.4.4.1 Entstehung der Europäischen Union

Einleitung

Seit 1995 ist Österreich Mitglied der Europäischen Union (EU). Dieser Staatenverbund besteht zurzeit aus 27 europäischen Staaten. Seine Bevölkerung umfasst rund 500 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Der von den EU-Mitgliedstaaten gebildete Europäische Binnenmarkt ist der am Bruttoinlandsprodukt gemessen größte gemeinsame Markt der Welt.

Die Karten zeigen die Entwicklung der Europäischen Union, von der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl – einer Vorläuferorganisation der Europäischen Union – bis hin zum heutigen Stand mit momentan 28 Mitgliedsstaaten. Sieben weitere Staaten haben von der EU den offiziellen Status eines Beitrittskandidaten zuerkannt bekommen. Diese sind Mazedonien, Kosovo, Montenegro, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Albanien und die Türkei.

Didaktik

 zum Bereich navigieren


Erklärung

Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl

Allgemeines

Unmittelbar nach dem zweiten Weltkrieg entstand die Idee, die französisch-deutsche Kohle- und Stahlproduktion zusammenzuführen. Demzufolge wurde die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) gegründet. Die wesentliche Intention bestand darin, den europäischen Kontinent wirtschaftlich wieder aufzubauen und einen dauerhaften Frieden zu gewährleisten. Diese Entscheidung folgte nicht nur einer wirtschaftlichen, sondern auch einer politischen Logik, da die beiden Rohstoffe Kohle und Stahl die Grundlage der Industrie und der Macht dieser beiden Länder waren.

Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande nahmen die Herausforderung an und die Vertragsverhandlungen auf. Die sechs Gründerstaaten, welche auf der Karte gekennzeichnet sind, waren jedoch nicht bereit einen einfachen Entwurf zu akzeptieren. Daher einigten sie sich auf etwa hundert Artikel, die eine komplexe Gesamtheit bildeten. Schließlich wurde am 18. April 1951 in Paris der Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) unterzeichnet, welcher am 24. Juli 1952 in Kraft trat und dessen Laufzeit auf fünfzig Jahre begrenzt war. Der Vertrag ist somit am 23. Juli 2002 ausgelaufen.

Ziel des EGKS-Vertrags war es, auf der Grundlage eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zur Ausweitung der Wirtschaft, zur Steigerung der Beschäftigung und zur Verbesserung der Lebenshaltung beizutragen. Die Organe hatten auf eine geordnete Versorgung des gemeinsamen Marktes zu achten, gleichen Zugang zu der Produktion zu sichern, die Bildung niedrigster Preise zu gewährleisten und  versuchten auf eine Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter hinzuwirken. Weiters waren sie bestrebt, gleichzeitig die Entwicklung des zwischenstaatlichen Austausches und die Modernisierung der Erzeugung voranzutreiben.

In Hinblick auf die Errichtung des gemeinsamen Marktes führte der Vertrag den freien Warenverkehr ohne Zölle und Abgaben ein. Er untersagte diskriminierende Maßnahmen oder Praktiken, von den Staaten bewilligte Subventionen und Beihilfen oder von ihnen auferlegte Sonderlasten sowie einschränkende Praktiken.

Organe

Die Organe, so wie sie heute aus der EU bekannt sind, gehen auf den EGKS-Vertrag zurück. Der Vertrag führte eine Hohe Behörde, eine Versammlung, einen Ministerrat und einen Gerichtshof ein. Die Gemeinschaft besaß Rechtspersönlichkeit.

Die Hohe Behörde ist das unabhängige Exekutivorgan, das die Aufgabe hat, für die Erreichung der im Vertrag festgelegten Ziele zu sorgen und zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft zu handeln. Sie besteht aus 9 Mitgliedern (davon nicht mehr als zwei mit der gleichen Staatsangehörigkeit), die auf sechs Jahre ernannt werden. Es handelt sich um eine echte supranationale Einrichtung, die über Entscheidungsbefugnisse verfügt. Sie sorgt für die Modernisierung der Erzeugung und die Verbesserung von deren Qualität, die Lieferung der Erzeugnisse zu den gleichen Bedingungen, die Entwicklung der gemeinsamen Ausfuhr und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Kohle- und Stahlindustrie. Die Hohe Behörde erlässt Entscheidungen, spricht Empfehlungen aus und gibt Stellungnahmen ab. Sie wird von einem beratenden Ausschuss unterstützt, der aus Vertretern der Erzeuger, der Arbeitnehmer sowie der Verbraucher und Händler besteht.

Die Versammlung besteht aus 78 Abgeordneten, die von den nationalen Parlamenten ernannt werden. Die Zahl der Abgeordneten wird auf 18 für Deutschland, Frankreich und Italien, 10 für Belgien und die Niederlande und 4 für Luxemburg festgesetzt. Der Vertrag überträgt dieser Versammlung Kontrollbefugnisse.

Der Rat besteht aus sechs Vertretern der Mitgliedstaaten, die von den Regierungen entsandt werden. Der Vorsitz wird von den Mitgliedern des Rates nacheinander für je drei Monate wahrgenommen. Die Aufgabe des Rates besteht darin, die Tätigkeit der Hohen Behörde und die allgemeine Wirtschaftspolitik der Regierungen aufeinander abzustimmen. Für wichtige Entscheidungen der Hohen Behörde ist seine Zustimmung erforderlich.

Der Gerichtshof besteht aus sieben Richtern, die von den Regierungen der Mitgliedstaaten im gegenseitigen Einvernehmen auf sechs Jahre ernannt werden. Der Gerichtshof sichert die Wahrung des Rechts bei der Auslegung und Anwendung des Vertrags.

Aufgaben

Gemäß dem Vertrag handelt die Hohe Behörde auf Grund der ihr von den Unternehmen zu liefernden Auskünfte und von Prognosen hinsichtlich der Erzeugung von Kohle und Stahl. Bei der Verfolgung ihres Zieles verfügt die EGKS über Informationsmittel und über Konsultationsbefugnisse, die von einer Nachprüfungsbefugnis begleitet werden. Wenn sich die Unternehmen diesen Befugnissen nicht unterwerfen, kann die Hohe Behörde Zwangsmaßnahmen wie Geldbußen und Zwangsgelder festsetzen.

Auf Grund der Auskünfte der Unternehmen werden Prognosen erstellt, um Hinweise für das Handeln der Beteiligten zu geben und das Handeln der EGKS zu bestimmen. Zur Ergänzung der eingegangenen Informationen der Unternehmen und der Verbände führt die EGKS ihrerseits Studien über die Entwicklung der Preise und der Märkte durch.

Die Finanzierung der EGKS erfolgt durch Erhebung von Umlagen auf die Erzeugung von Kohle und Stahl und durch Aufnahme von Anleihen. Die Umlagen dienen zur Deckung der Verwaltungsausgaben, der nicht rückzahlungspflichtigen Anpassungsbeihilfen und der zu fördernden technischen und wirtschaftlichen Forschung. Die durch Anleihen aufgebrachten Mittel dürfen nur zur Gewährung von Krediten verwendet werden.

Im Bereich der Investitionen kann die EGKS –  neben der Gewährung von Darlehen – auch Gewährleistungsverpflichtungen für Anleihen übernehmen, welche die Unternehmen bei Dritten aufnehmen. Außerdem verfügt die EGKS über Hinweisbefugnisse hinsichtlich der nicht von ihr finanzierten Investitionen.

Was die Produktion betrifft, so spielt die EGKS hauptsächlich eine indirekte, subsidiäre Rolle durch Zusammenarbeit mit den Regierungen und im Zusammenhang mit Interventionen auf dem Gebiet der Preise und der Handelspolitik. Sie kann jedoch bei Nachfragerückgang oder Mangel unmittelbare Maßnahmen ergreifen, indem sie zwecks organisierter Begrenzung der Erzeugung Quoten vorsieht oder bei Mangel die Verwendungsprioritäten, die Verteilung des Aufkommens und die Ausfuhren in den Fabrikationsprogrammen festlegt.

Hinsichtlich der Festsetzung der Preise verbietet der Vertrag Diskriminierungen über den Preis, Praktiken unlauteren Wettbewerbs und diskriminierende Praktiken in Form der Anwendung ungleicher Bedingungen auf vergleichbare Geschäfte. Diese Regeln gelten auch im Verkehrsbereich.

Außerdem kann die Hohe Behörde unter bestimmten Umständen, etwa bei einer offensichtlichen Krise, Mindest- oder Höchstpreise innerhalb der Gemeinschaft oder in den Außenbeziehungen festlegen.

Im Bemühen um die Wahrung des freien Wettbewerbs ist die Hohe Behörde über alle Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu unterrichten, die diesen gefährden können. Außerdem befasst sich der Vertrag spezifisch mit den drei Fällen, die den Wettbewerb verfälschen können: die Absprachen, die Konzentrationen und die Missbräuche einer marktbeherrschenden Stellung. Absprachen oder Unternehmensverbände können durch die Hohe Behörde für nichtig erklärt werden, wenn sie den freien Wettbewerb direkt oder indirekt verhindern, einschränken oder verfälschen.

Die Löhne und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer stellen ein weiteres Kapitel des Vertrages dar. Obwohl die Löhne weiter unter die nationale Zuständigkeit fallen, kann die Hohe Behörde bei ungewöhnlich niedrigen Löhnen und Lohnsenkungen unter bestimmten, im Vertrag klar umrissenen Umständen, eingreifen.

Was die Mobilität der Facharbeiter angeht, sieht der Vertrag vor, dass die Staaten die auf der Staatsangehörigkeit beruhenden Beschränkungen der Beschäftigung abschaffen. Für die anderen Gruppen von Arbeitnehmern und bei Mangel an solchen Facharbeitern haben die Staaten ihre Einwanderungsbestimmungen in dem erforderlichen Umfang zu ändern, um die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer zu erleichtern.

Ergebnisse

Die Bilanz der EGKS ist positiv. Die Gemeinschaft konnte die Krisen bewältigen, sie hat eine ausgewogene Entwicklung der Produktion und des Vertriebs sichergestellt und die erforderlichen industriellen Umstrukturierungen und Umwandlungen erleichtert. Die Stahlproduktion hatte sich im Vergleich zu den fünfziger Jahren vervierfacht, und der Stahl wurde besser, billiger und sauberer. Die Kohleproduktion und die Zahl der in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmer hingegen sind zurückgegangen. Der Sektor hat jedoch ein relativ hohes Niveau der technologischen Entwicklung, der Sicherheit und der Umweltqualität erreicht. Die Sozialsysteme der EGKS (vorgezogener Ruhestand, vorübergehende Zuschüsse, Mobilitätsbeihilfen, Berufsbildung usw.) haben angesichts der Krisen an Bedeutung gewonnen.

Erklärung

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1958

Allgemeines

Im Jahre 1957 wurden in Rom die „Römischen Verträge“ unterzeichnet. Der erste beinhaltete die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der zweite die der Europäischen Atomgemeinschaft, besser bekannt unter dem Namen Euratom. Die Ratifizierungen in den nationalen Rechtsordnungen erfolgten problemlos und die beiden Verträge traten am 1. Januar 1958 in Kraft.

Ziele

Mit der Errichtung der EWG und der Schaffung des gemeinsamen Marktes wurden zwei Ziele verfolgt. Das erste Ziel war die Umgestaltung der wirtschaftlichen Bedingungen des Handels und der Produktion auf dem Gebiet der Gemeinschaft. Das zweite, politische Ziel sah die EWG als einen Beitrag zur funktionellen Errichtung eines politischen Europas und stellte einen Schritt in Richtung einer umfassenderen europäischen Integration dar.

In der Präambel erklären die Unterzeichner des Vertrages:

    „…den festen Willen, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,
    …sich entschlossen, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Länder zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
    …den Vorsatz, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
    …die Erkenntnis, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
    …das Bestreben, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
    …den Wunsch, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
    …die Absicht, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen und den Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,
    …sich entschlossen, Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen …“.

Ihre Absichten haben sich konkret in der Errichtung eines gemeinsamen Marktes, einer Zollunion und in der Entwicklung gemeinsamer Politiken niedergeschlagen.

Organe

Der EWG-Vertrag führte Organe und Entscheidungsmechanismen ein, die es ermöglichten, sowohl die nationalen Interessen als auch eine europäische Vision zu verfolgen. Das institutionelle Gleichgewicht beruht auf einem „Dreieck“, das aus dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament besteht, die alle drei zusammen arbeiten sollen. Der Rat arbeitete die Normen aus, die Kommission brachte Vorschläge ein und das Parlament hatte eine beratende Rolle. Zusätzlich war ein weiteres Organ mit beratender Funktion am Entscheidungsprozess beteiligt, es handelte sich dabei um den Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Errungenschaften des Vertrages

Der EWG-Vertrag sah die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, einer Zollunion und die Entwicklung gemeinsamer Politiken vor. Die Artikel 2 und 3 des Vertrages betrafen unmittelbar diese drei Bereiche. Sie präzisierten, dass die erste Aufgabe der Gemeinschaft in der Errichtung eines gemeinsamen Marktes besteht, und führten im Einzelnen die Tätigkeiten auf, die die Gemeinschaft zur Erfüllung dieser Aufgabe vorzunehmen hat.

Erklärung

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1973

Allgemeines

Im Jahre 1973 traten drei weitere Staaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft bei. Der Vertrag über den Beitritt Dänemarks, Irlands und des Vereinigten Königreichs, welche wiederum inklusive der „alten“ Mitglieder der EWG in der Karte gekennzeichnet sind, wurde 1972 unterzeichnet. Durch diesen erhöhte sich die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft von sechs auf neun.

Erklärung

Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1986

Allgemeines

Im Jahr 1979 wurde der Vertrag über den Beitritt Griechenlands unterzeichnet. Des Weiteren wurde 1985 der Vertrag über den Beitritt Spaniens und Portugals abgesegnet, durch den sich die Zahl der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft von zehn auf zwölf im Jahre 1986 erhöhte.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft im Jahre 1986 war die sogenannte Einheitliche Europäische Akte. Diese stellte die erste große Reform der Verträge dar. Sie bewirkte die Ausweitung der Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit im Rat, die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments (Verfahren der Zusammenarbeit) und die Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen. Sie sah als Ziel die Verwirklichung des Binnenmarktes bis zum Jahr 1992 vor.

Erklärung

Europäische Union 1995

Allgemeines

Bereits im Jahr 1993 wird der europäische Binnenmarkt vollendet, in dem folgende vier Grundfreiheiten gelten: freier Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital. Außerdem wird am 1.11.1993 der Vertrag über die Europäische Union unterzeichnet („Vertrag von Maastricht“). Hauptanliegen des Vertrages von Maastricht ist die Schaffung einer wirtschaftlichen und politischen Union. Des Weiteren ist die Zusammenarbeit im Bereich Umwelt, aber auch die Zusammenarbeit der BürgerInnen Europas auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung ein relevanter Aspekt.

Im Jahr 1995 wird die EU um drei neue Mitgliedstaaten erweitert: Österreich, Finnland und Schweden. Diese sowie alle anderen Mitgliedsstaaten sind in der Karte gekennzeichnet. Das Gebiet der 15 Mitgliedstaaten erstreckt sich jetzt auf beinahe die Hälfte der Fläche Westeuropas.

Des Weiteren dient ein kleines Dorf in Luxemburg als Namensgeber für die „Übereinkommen von Schengen“, die es Reisenden ermöglicht, die Grenzen ohne Passkontrolle zu überqueren. In sieben Ländern – Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande und Portugal – tritt das Übereinkommen von Schengen in Kraft. Millionen junger Menschen studierten mit Unterstützung der EU in anderen Ländern. Die zunehmende Verbreitung von Mobiltelefonen und Internet erleichterte die Kommunikation zwischen den Menschen bereits zu dieser Zeit.

EU-Beitritt Österreichs

Österreich stellte am 17.7.1989 den Antrag auf Vollmitgliedschaft in der damals noch als EG (Europäische Gemeinschaft) bezeichneten Union. Am 1.2.1993 begannen in Brüssel die Beitrittsverhandlungen mit Österreich sowie Finnland, Norwegen und Schweden. Die Schwerpunkte der österreichischen Verhandlungsposition waren Neutralität, Landwirtschaft, Grundverkehr und Transitverkehr. Nach dem Abschluss der Verhandlungen in Brüssel brachte eine Volksabstimmung am 12.6.1994 eine 66%ige Zustimmung für den Beitritt Österreichs zur EU, welcher mit dem 1.1.1995 vollzogen wurde. Österreich hat sich auch dem 1985 zwischen Belgien, Frankreich, Deutschland, Luxemburg und den Niederlanden vereinbarten Schengener Übereinkommen angeschlossen (weiters Italien, Spanien, Portugal und Griechenland); damit wurde der völlige Wegfall von Grenzkontrollen zwischen fast allen diesen Ländern erreicht. 

Erklärung

Europäische Union 2004

Allgemeines

Am 1.5.2004 traten die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und die Republik Zypern der Europäischen Union bei. Diese werden auch als Luxemburg-Gruppe bezeichnet, weil 1997 in Luxemburg die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit diesen Staaten beschlossen wurde. Die EU setzte sich somit aus 25 Mitgliedstaaten zusammen. Alle neuen Mitgliedstaaten sind zunächst Nettoempfänger, d.h. sie erhalten mehr EU-Mittel für Strukturförderung u. ä., als sie an Beiträgen an die Union zahlen.

Erklärung

Europäische Union 2019

Erklärung

Europäische Union 2023


Quelle und Bearbeiter

Quellenverzeichnis

Text zur Karte Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl:
http://www.eu-info.de/europa/eu-eg-ewg/EGKS/

Text zu Karten Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft 1973, 1986:
http://www.eu-info.de/europa/eu-eg-ewg/EWG/

Text zur Karte Europäische Union 1995:
https://europa.eu/european-union/about-eu/history/1990-1999_de
https://austria-forum.org/af/Wissenssammlungen/Chronik_%C3%96sterreichs/1995_EU-Beitritt_%C3%96sterreichs

Text zur Karte Europäische Union 2004:
https://de.wikipedia.org/wiki/Erweiterung_der_Europ%C3%A4ischen_
Union#F%C3%BCnfte_Erweiterung_(Osterweiterung,_Teil_I)_2004
http://www.eu-info.de/europa/zeittafel/

Text zur Karte Europäische Union 2019:
http://www.eu-info.de/europa/zeittafel/
https://www.infopoint-europa.de/europa-im-ueberblick/mitgliedsstaaten/

STRICKER M. (2019): Was ist der Brexit? Hier wird er kurz erklärt, online unter: https://www.sn.at/politik/weltpolitik/brexit-kurz-erklaert-definition-und-zusammenfassung-63906514

https://www.lpb-bw.de/brexit

Lehrplan Volksschule, Sachunterricht:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/lp_vs_7_su_14051.pdf?61ec03

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS  Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Lehrpläne BHS (HAK, HLW und Tourismusschulen, HTL, BAfEP):
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24

Lehrplan Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, AHS Unterstufe/NMS: 
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_II_113/BGBLA_2016_II_113.html

Lehrplan Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Autorinnen und Autoren

Texte zu den Karten:
Mag. Michael Lieb (2019)

Arbeitsblätter:
Mag. Michael Lieb (2019)

Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb (2019)

Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb (2019)

Web-Bearbeitung:
Christian Lieb MSc. (2019)

Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc (2019)


Didaktik

Die formulierten Lehrplanbezüge versuchen das jeweilige Thema mit verschiedenen Lehrplaninhalten bzw. Lehrplanforderungen zu verknüpfen. Die möglichen Lernziele, welche mittels des Themas des Schulatlas erreicht werden sollen bzw. können, orientieren sich an den in den Lehrplänen enthaltenen Lerninhalten bzw. -zielen.  Wichtig ist dabei zu beachten, dass die alleinige Bearbeitung der Themen und Arbeitsmaterialien des Schulatlas Steiermark die Erreichung der Lernziele nicht garantieren kann. Eine Einbettung dieser in eine umfassendere, sinnvolle sowie zielorientierte Unterrichtsvorbereitung ist dafür notwendig.

Lehrplanbezüge und Lernziele für die „Grundstufe“ sind immer auf den Sachunterricht ausgelegt. Jene der „Sekundarstufe I“ und „Sekundarstufe II“ beziehen sich auf den aktuell gültigen AHS-Lehrplan, wobei erstgenanntes auch die MS umfasst. Bei Lehrplanbezügen und Lernzielen der BHS-Schulformen, sofern nichts zusätzlich in Klammer angemerkt ist, sind folgende Fächer gemeint: HLW und Tourismusschulen =  Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; HAK = Geografie (Wirtschaftsgeografie); HTL= Geografie, Geschichte und Politische Bildung; BAfEP = Geografie und Wirtschaftskunde. Nach den formulierten Lernzielen ist in Klammer der Bezug zum jeweiligen Lehrplan und Unterrichtsfach sowie der jeweilige Anforderungsbereich (AFB I, II, III) angegeben.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde

3. Klasse:
Volkswirtschaftliche Zusammenhänge: Österreich – Europa:

  • Erkennen der weltweiten Verflechtung der österreichischen Wirtschaft und ihrer Stellung in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion.

4. Klasse:
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

  • Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft– erfassen.
  • Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
  • Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

4. Klasse:
Modul 4 (Historische Bildung): Europäisierung.
Thematische Konkretisierung:

  • Unterschiedliche Konzeptionen Europas thematisieren und kritisch hinterfragen.
  • Die Entstehung der EU und die Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums bearbeiten;.
  • Die Veränderungen der politischen und wirtschaftlichen Systeme nach 1989 kritisch reflektieren.
  • Den Beitritt Österreichs zur EU und die nachfolgenden Veränderungen in der Gesellschaft rekonstruieren, Einfluss der EU auf die Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler bewerten.
  • Kooperationen und Spannungen zwischen Europa und verschiedenen Weltregionen im internationalen System thematisieren und beurteilen.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde

5. Klasse (1. und 2. Semester): 
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt.
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren.

  • Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren.
  • Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen.  
  • Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren.

6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3: 
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren.

  • Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen.
  • Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen.
  • Europa-Konzepte kritisch reflektieren.

6. Klasse (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa. 
Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten. 

  • Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern.
  • Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen.
  • Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten.

Regionale Entwicklungspfade vergleichen.

  • Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern.
  • Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen.
  • (National)Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren.

7. Klasse (5. Semester): 
Kompetenzmodul 5:
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft.
Veränderungen der geopolitischen Lage Österreichs erläutern.

  • Qualitäten österreichischer Grenzen seit dem 20. Jahrhundert in ihren diversen Auswirkungen erläutern.
  • Möglichkeiten grenzüberschreitender Regionalentwicklung unter dem Einfluss der europäischen Integration darstellen.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

8. Klasse (7. Semester):  
Kompetenzmodul 7:
Themenbereich: Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Einsichten in das Politische.

  • Österreich als Teil der europäischen und globalen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert.
  • Das politische und rechtliche System Österreichs und der Europäischen Union sowie politische Systeme im internationalen Vergleich.
  • Europäische Integrationsbestrebungen und Globalisierungsprozesse – Chancen und Konfliktpotenziale.

Lehrplanforderungen BHS

HAK:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Räumliche Orientierung:

  • Kartografie und geografische Informationssysteme, topografische Grundlagen und Orientierungswissen.

II. Jahrgang (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:
Räumliche Orientierung:

  • Topografische Grundlagen.

Lebens- und Wirtschaftsraum Europa:

  • Divergenzen und Konvergenzen europäischer Regionen und Staaten, europäischer Einigungsprozess und EU-Erweiterung, Strukturen der EU, europäische Regionen bzw. Staaten außerhalb der EU.

HLW und Tourismusschulen:
III. Jahrgang (5. Semester):
Kompetenzmodul 5:

  • Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).

V. Jahrgang (9. Semester):
Kompetenzmodul 9: 

  • Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.
  • Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

HTL:
IV. Jahrgang:

  • Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; internationale Zusammenarbeit; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa; Regionalplanung im europäischen Kontext.

BAfEP:
IV. Jahrgang (7. Semester):
Kompetenzmodul 7:
Bereich „Ökonomie“:

  • Europa: Entwicklungen, ausgewählte Wirtschaftssektoren und -regionen, regionale Disparitäten, Binnenmarkt, Währungsunion, Grundfreiheiten.

Die Schülerinnen und Schüler können…

  • die Stellung der österreichischen Wirtschaft in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion erklären. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
  • Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten bezüglich Beitritt zur EU gezielt sammeln und auswerten. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
  • wesentliche Prozesse der Entstehung der EU und der Entwicklung des europäischen Wirtschaftsraums nennen. (Sekundarstufe I – Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung / AFB I)
  • Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen in Anwendung auf die EU machen und reflektieren. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB III)
  • anhand von Österreich Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB III)
  • Österreich als Teil der europäischen Entwicklung im 20. und 21. Jahrhundert erkennen und analysieren. (Sekundarstufe II – Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung / AFB II)
  • den europäischen Einigungsprozess sowie den Prozess der EU-Erweiterung darstellen. (HAK / AFB II)
  • Entwicklungen der europäischen Integration mithilfe von Karten veranschaulichen. (HLW und Tourismusschulen / AFB II)
  • Formen und Entwicklung der europäischen Integration diskutieren. (HTL / AFB III)
  • Entwicklungen der EU mithilfe von Karten erklären. (BAfEP / AFB II)