2.4.4.2 Währungsunion
Einleitung
Die Europäische Währungsunion stellt den Zusammenschluss von EU-Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik dar. Die gemeinsame offizielle Währung ist der Euro. Er löste im Jahr 2002 in zwölf EU-Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Griechenland) die jeweiligen nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab.
Seitdem traten mit Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), der Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014), Litauen (2015) und Kroatien (2023) acht weitere Staaten der sogenannten Eurozone bei. Drei der „alten“ Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Währung bislang nicht eingeführt: Für Dänemark gilt eine Ausnahmeregelung, die vor seinem EU-Austritt ebenso für das Vereinigte Königreich galt, in Schweden wurde 2003 per Volksabstimmung gegen den Beitritt zur Währungsunion gestimmt.
Karten
Arbeitsmaterialien
Währungsunion_Arbeits-Lösungsblatt
Währungsunion_Maastricht-Kriterien_Arbeits-Lösungsblatt
Didaktik
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Euro Staaten 2023
Allgemeines
Der Euro kann als Ausdruck der europäischen Integration gesehen werden. Rund 350 Millionen Menschen benutzen den Euro täglich und machen ihn damit zur der weltweit am zweithäufigsten verwendeten Währung. Vor allem für Personen, die ins EU-Ausland reisen oder innerhalb der EU im Internet einkaufen, bietet eine gemeinsame Währung einige Vorteile. Der Euro (€) ist die offizielle Währung von 20 der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union. Diese Staaten bilden den Euro-Raum, welcher offiziell als „Euro-Währungsgebiet“ bezeichnet wird.
Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets
Alle EU-Länder sind Teil der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und 20 dieser Länder haben ihre nationalen Währungen durch die gemeinsame Währung – den Euro – ersetzt. Diese EU-Länder bilden das Euro-Währungsgebiet bzw. den „Euro-Raum“ und sind auf der Karte blau gefärbt.
- Belgien
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Zypern
EU-Mitgliedsstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Einige Länder haben den Euro bislang noch nicht übernommen, werden dies aber tun, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Länder, die der EU im Zuge der Erweiterungen von 2004, 2007 und 2013, also erst nach der Euro-Einführung 2002, beigetreten sind.
- Bulgarien
- Tschechien
- Ungarn
- Polen
- Rumänien
- Schweden
EU-Mitgliedsländer mit Nichtbeteiligungsoption
Gelegentlich bedingen sich EU-Mitgliedstaaten in Verhandlungen über Rechtsvorschriften oder Verträge der Europäischen Union ein Recht auf Nichtteilnahme an bestimmten Politikbereichen aus. Bei der gemeinsamen Währung ist dies der Fall für Dänemark. Das Land hat nach dem Beitritt zur EU seine bisherige Währung beibehalten.
- Dänemark
Nicht EU-Mitgliedsstaaten innerhalb des Euro-Währungsgebietes
Der Euro ist ebenfalls in einigen Nicht EU-Staaten das offizielle Zahlungsmittel. Dies gründet darin, dass diese jungen oder sehr kleinen Staaten nicht über das Recht verfügen, eigene Münzen zu prägen.
- Montenegro
- Kosovo
- Monaco
- San Marino
- Vatikan
- Andorra
Beitritt zum Euro-Währungsgebiet
Um dem Euro-Währungsgebiet beitreten zu können, müssen die EU-Mitgliedstaaten die „Konvergenzkriterien“ erfüllen. Diese verbindlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen wurden 1992 im Vertrag von Maastricht vereinbart und werden daher auch als „Maastricht-Kriterien“ bezeichnet. Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks sind verpflichtet, den Euro einzuführen und dem Euroraum beizutreten, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Der Vertrag legt keinen besonderen Zeitplan für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet fest, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, ihre jeweiligen Strategien zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Einführung des Euro zu entwickeln.
Die Institutionen der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank entscheiden gemeinsam, ob Kandidaten für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet die Bedingungen erfüllen. Nach einer Bewertung der erzielten Fortschritte anhand der Maastrichter Konvergenzkriterien veröffentlichen die beiden Organe ihre Schlussfolgerungen in entsprechenden Berichten. Diese werden anschließend vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in Absprache mit dem Parlament und den Staats- und Regierungschefs ratifiziert. Bei einer positiven Entscheidung kann die Einführung des Euros in die Wege geleitet werden.
EU – Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien)
Mitgliedstaaten müssen bei Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gewisse Kriterien einhalten, die sogenannten Konvergenzkriterien. Die Konvergenzkriterien lauten u.a.:
- Das öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen.
- Der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen.
- Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozent über jener der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten des Vorjahres liegen.
Quellenverzeichnis
Text zur Karte „Euro Staaten 2023“:
https://europa.eu/european-union/about-eu/euro/which-countries-use-euro_de
http://www.politik-lexikon.at/oesterreich1918plus/2002/nicht-eu-laender/
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991175.html
Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf
Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568
Lehrpläne BHS (HAK, HLW und Tourismusschulen, HTL, BAfEP):
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24
Autorinnen und Autoren
Text zur Karte:
Mag. Michael Lieb (2023)
Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb (2019)
Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb (2019)
Web-Bearbeitung:
Christian Lieb MSc. (2019), Anna Weissinger (2023)
Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc
Lehrplanbezüge und Lernziele für die „Grundstufe“ sind immer auf den Sachunterricht ausgelegt. Jene der „Sekundarstufe I“ und „Sekundarstufe II“ beziehen sich auf den aktuell gültigen AHS-Lehrplan, wobei erstgenanntes auch die MS umfasst. Bei Lehrplanbezügen und Lernzielen der BHS-Schulformen, sofern nichts zusätzlich in Klammer angemerkt ist, sind folgende Fächer gemeint: HLW und Tourismusschulen = Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; HAK = Geografie (Wirtschaftsgeografie); HTL= Geografie, Geschichte und Politische Bildung; BAfEP = Geografie und Wirtschaftskunde. Nach den formulierten Lernzielen ist in Klammer der Bezug zum jeweiligen Lehrplan und Unterrichtsfach sowie der jeweilige Anforderungsbereich (AFB I, II, III) angegeben.
Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde
1. Klasse:
Ein erster Überblick:
- Regionale bzw. zonale Einordnung der im Unterricht durchgenommenen Fallbeispiele ausführen.
2. Klasse:
Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:
- Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde.
4. Klasse:
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:
- Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft– erfassen.
- Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
- Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.
Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde
5. Klasse (1. und 2. Semester):
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt.
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren.
- Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren.
- Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen.
- Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren.
6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren.
- Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen.
- Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen.
- Europa-Konzepte kritisch reflektieren.
6. Klasse (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten.
- Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern.
- Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen.
- Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten.
Regionale Entwicklungspfade vergleichen.
- Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern.
- Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen.
- (National)Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren.
Lehrplanforderungen BHS
HAK:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Räumliche Orientierung:
- Kartografie und geografische Informationssysteme, topografische Grundlagen und Orientierungswissen.
II. Jahrgang (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:
Räumliche Orientierung:
- Topografische Grundlagen.
Lebens- und Wirtschaftsraum Europa:
- Divergenzen und Konvergenzen europäischer Regionen und Staaten, europäischer Einigungsprozess und EU-Erweiterung, Strukturen der EU, europäische Regionen bzw. Staaten außerhalb der EU.
HLW und Tourismusschulen:
III. Jahrgang (5. Semester):
Kompetenzmodul 5:
- Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).
V. Jahrgang (9. Semester):
Kompetenzmodul 9:
- Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.
- Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.
HTL:
IV. Jahrgang:
- Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; internationale Zusammenarbeit; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa; Regionalplanung im europäischen Kontext.
BAfEP:
IV. Jahrgang (7. Semester):
Kompetenzmodul 7:
Bereich „Ökonomie“:
- Europa: Entwicklungen, ausgewählte Wirtschaftssektoren und -regionen, regionale Disparitäten, Binnenmarkt, Währungsunion, Grundfreiheiten.
Die Schülerinnen und Schüler können…
- die Währungsunion als relevante Wirtschaftszone beschreiben. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB I)
- Staaten der Währungsunion nennen und mögliche Auswirkungen der Union auf die Volkswirtschaften erläutern. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB I, II)
- die europäische Währungsunion als eine Gliederungsmöglichkeit nach polit-ökonomischen Merkmalen darlegen. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
- heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen der europäischen Währungsunion analysieren. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
- räumliche Disparitäten innerhalb der europäischen Währungsunion charakterisieren. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
- die Währungsunion als Konvergenz europäischer Regionen und Staaten sowie ökonomische Auswirkungen nennen. (HAK / AFB I)
- Europäische Integration unter Bezugnahme der Währungsunion charakterisieren. (HLW und Tourismusschulen / AFB II)
- die europäische Währungsunion als einen relevanten volkswirtschaftlichen Zusammenhang zwischen Österreich und Europa beschreiben. (HTL / AFB I)
- die Währungsunion als europäische Integrationsmaßnahme beschreiben. (BAfEP / AFB I)