2.4.4.3 Schengen-Raum

Einleitung

Der Schengen-Raum umfasst alle Staaten, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben. Dieses umfasst vor allem den systematischen Wegfall von Personengrenzkontrollen und forciert somit die Reisefreiheit innerhalb Europas.

Didaktik

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Erklärung

Der Schengen-Raum

In dieser Karte sind alle Staaten gekennzeichnet, die dem Schengen-Raum angehören.
Folgende EU-Länder zählen zu den Schengenstaaten:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Schweden  
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Tschechien
  • Ungarn

Es gibt noch weitere Staaten, die dem Schengen-Raum angehören, die jedoch nicht Mitgliedsstaaten der EU sind:

  • Island
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz

Anmerkung: Großbritannien und Nordirland sowie Irland gehören nicht zu den Schengenstaaten, haben allerdings einen gesonderten Kooperationsvertrag mit den Schengenstaaten.

Staatsgrenze zwischen den zwei Schengenstaaten Österreich und Slowenien. (Foto: M.Lieb)

Allgemeines

Das Schengener Abkommen wurde im Juni 1985 ins Leben gerufen. Es regelt eine gemeinsame Asyl- und Einwanderungspolitik der beigetretenen Länder. Die Kontrollen an den Grenzen der Schengenstaaten wurden aufgehoben. Als Konsequenz kam es zu einer verstärkten Sicherung der Grenzen zu Drittstaaten. Diese Grenzsicherungsmaßnahme wird auch als „Schengen-Außengrenze“ bezeichnet. Das Abkommen erfordert somit eine verstärkte Zusammenarbeit von Polizei und Justiz aller Mitgliedsstaaten.

Grundsätzlich genießen die Bürgerinnen und Bürger bei Reisen innerhalb der Schengenstaaten die freie Überquerung der Grenzen, ohne einer verdachtsunabhängigen Personenkontrolle unterworfen zu sein. Als Ausweisdokument muss allerdings trozdem immer ein Reisepass oder Personalausweis mitgeführt werden.
Einerseits stellt der Ausbau der individuellen Freiheiten der Bürgerinnen und Bürger den Sinn und Zweck des Abkommens dar. Andererseits soll auch die Sicherheit innerhalb Europas mittels der internationalen Zusammenarbeit erhöht werden. Darüber hinaus entstand dadurch eine gemeinsame Visapolitik. Reisende, die außerhalb Europa beheimatet sind, brauchen für die Einreise in die EU nur noch ein Schengen-Visum.

1995 wurde das Schengener Informationssystem (SIS) eingeführt, um die reibungslose Kooperation und Koordination zwischen den Behörden zu ermöglichen. Das SIS stellt ein digitales Netzwerk, welches Informationen über gesuchte Personen und gestohlene Gegenstände sowie Fahrzeuge sammelt, dar.
In Österreich betreibt das österreichische Bundesministerium für Inneres als Datenanwendung den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N.SIS). In dieser Datenanwendung werden Daten von Betroffenen verarbeitet, die für die Erteilung von Einreise- und Aufenthaltstitel oder die Grenzkontrolle bei der Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind. Darunter fallen etwa österreichische Aufenthaltsverbote, bestehende Ausschreibungen zur Verhaftung sowie Meldungen über gestohlene Güter (z.B. Pkws) und verlorene Dokumente. Es werden auch Daten der Behörden anderer Schengenstaaten übermittelt, die für die Einreise in den Schengen-Raum von Bedeutung sind, wie z.B. ein von einer anderen nationalen Behörde verhängtes Aufenthaltsverbot.

Regelungen des Schengener Abkommens

  • Abschaffung von Personenkontrollen an den Binnengrenzen.
  • Inhaberinnen und Inhaber eines Visums, welches durch einen Schengenstaat ausgestellt wurde und in seiner räumlichen Gültigkeit nicht beschränkt ist (Visumskategorie „C“), dürfen sich im gesamten Hoheitsgebiet des Schengen-Raumes aufhalten – im Rahmen von dessen Gültigkeit. Auch beim Überschreiten der Binnengrenzen werden keine Kontrollen vorgenommen.
  • Drittstaatsangehörige, die Inhaberinnen und Inhaber eines nationalen Aufenthaltstitels eines Schengenstaates sind, dürfen sich für bis zu 90 Tage innerhalb von sechs Monaten auch im Hoheitsgebiet der übrigen Schengenstaaten, im Rahmen dessen Gültigkeit, aufhalten. Dies gilt auch für Inhaberinnen und Inhaber eines „nationalen Visums“ (Visumkategorie „D“), welches von einem Schengenstaat ausgestellt wurde.
  • Außengrenzkontrollen nach einheitlichem Standard.
  • Zugriff der Mitgliedsstaaten auf das Schengener Informationssystem (SIS), das schengenweite Personen- und Sachdaten umfasst, vor allem zu Fahndungszwecken.
  • Enge polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit.

Wie bereits angedeutet führen die Schengenstaaten Ausgleichsmaßnahmen durch, um Einbußen im Bereich der Sicherheit, aufgrund des Verzichts auf Binnengrenzkontrollen, minimieren zu können:

  • Verstärkung der Außengrenzkontrollen.
  • Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit.
  • Automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem (Schengener Informationssystem).
  • Datenschutzregelungen bezüglich dem Austausch personenbezogener Daten.
  • Vereinbarung einer grenzüberschreitenden justiziellen Zusammenarbeit.
  • Gemeinsame Visa- und Asylpolitik (z.B. Einführung des Schengen-Visums).

Ausnahmen des Schengener Abkommens

Schweiz und Liechtenstein:
Die EU beschloss ein Abkommen mit der Schweiz über deren Partizipation am Schengen-Raum. Daraufhin trat die Schweiz dem Schengen-Raum im Dezember 2008 bei. Die Abschaffung der Personenkontrollen an den Luftgrenzen erfolgte im März 2009. Liechtenstein trat dem Schengen-Raum im Dezember 2011 bei.
Da Schweiz und Liechtenstein nicht Teil der Europäischen Zollunion sind, entfallen durch das Schengener Abkommen zwischen der Schweiz und der EU bzw. Liechtenstein und Österreich zwar die Personenkontrollen, nicht aber die Warenkontrollen. Bei diesen stellen Schweizer Grenzbeamte häufig auch die Identität der Person fest.

Dänemark:
Für Dänemark gilt eine Sonderregelung – das Land wendet den sogenannten Schengen-Besitzstand zwar voll an, jedoch besteht ein Vorbehalt hinsichtlich der Umsetzung und Anwendung künftiger Entscheidungen. Dänemark entscheidet von Fall zu Fall, ob es sich an der Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands beteiligen will und das Gemeinschaftsrecht national anwenden will. Im Bereich der gemeinsamen Politik der Visa-Erteilung ist Dänemark aber an bestimmte Maßnahmen gebunden.

Irland und Großbritannien/Nordirland:
Irland und Großbritannien/Nordirland sind grundsätzlich keine Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommens. Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU kann nur noch Irland den Schengen-Besitzstand übernehmen bzw. sich an der Weiterentwicklung beteiligen, vor dem „Brexit“ stand diese Option auch Großbritannien zu. Die Staaten können keine Schengen-Visa erteilen. Im Bereich der Zusammenarbeit von Polizei und Justiz bezüglich Strafsachen und beim Schengener Informationssystem (SIS) wirken die Länder jedoch mit. Ein Wegfall der Grenzkontrollen erfolgte jedoch nicht.

Im Zuge des Austrittsabkommen zum „Brexit“ konnte sich die EU mit Großbritannien und Nordirland auf eine Übergangsphase bis 31.12.2020 einigen. In dieser Zeit wurden keine wesentlichen Änderungen bezüglich Reisen, Aufenthalt etc. vorgenommen. Mit dem Ablauf dieser Übergangsphase hat Großbritannien/Nordirland den EU-Binnenmarkt und die Zollunion verlassen und gilt nun als Drittstaat.

Island und Norwegen:
Island und Norwegen, die beide keine Mitglieder der Europäischen Union sind, wenden den Schengener Besitzstand voll an.
Beide Länder gehören (zusammen mit Dänemark, Finnland und Schweden) zur sogenannten Nordischen Passunion, die Kontrollen an ihren gemeinsamen Grenzen aufgehoben hat. Am 1. Dezember 2000 wurde die Inkraftsetzung des Schengener Besitzstands in allen fünf Ländern beschlossen. Seitdem sind sie Vollanwender-Staaten des Abkommens.

Andorra und San Marino:
Andorra unterzeichnete das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ) nicht explizit. Allerdings bestanden davor bzw. bestehen auch jetzt keine Grenzkontrollen zu den Nachbarländern Spanien und Frankreich. San Marino unterzeichnete das SDÜ ebenso nicht explizit, auch hier bestehen aber keine Grenzkontrollen zum einzigen Nachbarland Italien.

Bulgarien, Rumänien und Zypern:
Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden, trotz Vollmitgliedschaft in der EU, den Schengen-Besitzstand nur teilweise an. Sie erstellen daher auch noch keine einheitlichen Schengen-Visa. Zur Übernahme des gesamten Schengener Besitzstands sind bestimmte Voraussetzungen notwendig, die diese Staaten noch nicht erfüllen. Erst wenn diese erfüllt sind, können die Grenzkontrollen wegfallen. Daher werden diese Staaten in der Karte unter „Zukünftige Mitgliedsstaaten“ angeführt.

Entstehungsgeschichte des Schengener Abkommens

Das Abkommen von Schengen (Ort in Luxemburg) wurde 1985 von den fünf Ländern Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet. Durch das Abkommen konnten die Kontrollen an den Binnengrenzen der Vertragsstaaten aufgehoben und eine gemeinsame Außengrenze geschaffen werden.

1990 wurde das Schengener Durchführungsabkommen (SDÜ) zur praktischen Umsetzung der politischen Vereinbarungen unterzeichnet. Dieses trat im Jahre 1993 in Kraft, jedoch kam es, wegen der Schaffung der erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen, erst am 26. März 1995 zur Anwendung.

Im Vertrag von Amsterdam aus dem Jahre 1997 wurde beschlossen, das Übereinkommen von Schengen in das EU-Recht zu integrieren. Dies wurde 1999 umgesetzt.
Der Schengener Besitzstand, welcher das Schengener Abkommen und die auf dieser Grundlage erlassenen Regelungen umfasst, und seine Weiterentwicklung wurde in weiten Bereichen in die Kompetenzen der Europäischen Gemeinschaft integriert.

Die Zugehörigkeit zum Schengen-Raum hat für die Mitgliedsländer der Europäischen Union viele Vorteile. Der Wegfall der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen hat für die Bürgerinnen und Bürger mehr Freiheit und Sicherheit gebracht. Es werden nun effizientere und bessere Kontrollen an den Schengen-Außengrenzen vollzogen.

Der Schengen-Raum wurde ab 1995 auf fast alle EU-Mitgliedstaaten ausgeweitet. Österreich trat 1997 bei. Die Nordländer Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden sind seit 2000 Teil desselben. Im Dezember 2007 beschloss der Europäische Rat eine Erweiterung um die damals neuen EU-Mitglieder Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn. Mit 1. Jänner 2023 gehört auch Kroatien zu den Schengenstaaten.


Quelle und Bearbeiter

Quellenverzeichnis

Text zur Karte:
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/S/Seite.991178.html
https://www.oesterreich.gv.at/themen/leben_in_oesterreich/
oesterreich_in_der_eu/Seite.249203.html

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Lehrpläne BHS (HAK, HLW und Tourismusschulen, HTL, BAfEP):
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24

Autorinnen und Autoren

Karte:
Anna Weissinger (2023)

Text zur Karte:
Mag. Michael Lieb

Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb

Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb

Web-Bearbeitung:
Christian Lieb MSc. (2020)

Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc


Didaktik

Die formulierten Lehrplanbezüge versuchen das jeweilige Thema mit verschiedenen Lehrplaninhalten bzw. Lehrplanforderungen zu verknüpfen. Die möglichen Lernziele, welche mittels des Themas des Schulatlas erreicht werden sollen bzw. können, orientieren sich an den in den Lehrplänen enthaltenen Lerninhalten bzw. -zielen.  Wichtig zu beachten ist dabei, dass die alleinige Bearbeitung der Themen und Arbeitsmaterialien des Schulatlas Steiermark die Erreichung der Lernziele nicht garantieren kann. Eine Einbettung dieser in eine umfassendere, sinnvolle sowie zielorientierte Unterrichtsvorbereitung ist dafür notwendig.

Lehrplanbezüge und Lernziele für die „Grundstufe“ sind immer auf den Sachunterricht ausgelegt. Jene der „Sekundarstufe I“ beziehen sich auf AHS- bzw. MS-Lehrpläne. „Sekundarstufe II“ ist nur auf AHS bezogen. Bei Lehrplanbezügen der BHS-Schulformen, sofern nichts zusätzlich in Klammer angemerkt ist, sind folgende Fächer gemeint: HLW und Tourismusschulen =  Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; HAK = Geografie (Wirtschaftsgeografie); HTL= Geografie, Geschichte und Politische Bildung; BAfEP = Geografie und Wirtschaftskunde.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde

2. Klasse:
Die Erde als Lebens- und Wirtschaftsraum des Menschen – eine Zusammenschau:

  • Zusammenfassende Einordnung der bisher behandelten Beispiele in Staaten, Landschaftsgürtel und Wirtschaftszonen der Erde.

4. Klasse:
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

  • Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft– erfassen.
  • Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
  • Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde

5. Klasse (1. und 2. Semester): 
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt. 
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren.

  • Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren.
  • Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen.
  • Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren.

6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3: 
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Raumbegriff und Strukturierung Europas diskutieren.

  • Gliederung Europas nach naturräumlichen, gesellschaftlichen und ökonomischen Merkmalen vergleichen.
  • Heterogene räumliche und ökonomische Auswirkungen des Integrationsprozesses der Europäischen Union untersuchen.
  • Europa-Konzepte kritisch reflektieren.

6. Klasse (4. Semester):
Kompetenzmodul 4: 
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa. 
Wettbewerbspolitik und Regionalpolitik bewerten.

  • Maßnahmen und Auswirkungen des europäischen Binnenmarktes erörtern.
  • Räumliche Disparitäten theoretisch begründen und anhand ausgewählter Beispiele veranschaulichen.
  • Träger, Instrumente, Funktionsweise und Ziele der Wettbewerbs- und Regionalpolitik erkennen und kritisch bewerten.

Regionale Entwicklungspfade vergleichen.

  • Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern.
  • Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen.
  • (National)Staatlichkeit und Bildung neuer europäischer Regionen hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit reflektieren.

Lehrplanforderungen BHS

HAK:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Räumliche Orientierung:

  • Kartografie und geografische Informationssysteme, topografische Grundlagen und Orientierungswissen.

II. Jahrgang (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:
Räumliche Orientierung:

  • Topografische Grundlagen.

Lebens- und Wirtschaftsraum Europa:

  • Divergenzen und Konvergenzen europäischer Regionen und Staaten, europäischer Einigungsprozess und EU-Erweiterung, Strukturen der EU, europäische Regionen bzw. Staaten außerhalb der EU.

HLW und Tourismusschulen:
III. Jahrgang (5. Semester):
Kompetenzmodul 5:

  • Grundlagen der Geografie (Orientierung mit unterschiedlichen kartografischen Medien, physiogeografische Grundlagen).

V. Jahrgang (9. Semester):
Kompetenzmodul 9:

  • Ökonomische und regionale Entwicklungen in Europa, Nordamerika, in der Russischen Föderation und im westpazifischen Raum.
  • Europäische Integration, europäische Staaten innerhalb und außerhalb der EU.

HTL:
IV. Jahrgang:

  • Lebensraum Europa im Überblick; Grundfreiheiten der EU; Konvergenzen und Divergenzen Europas; Formen der europäischen Integration; Wettbewerbs- und Regionalpolitik; internationale Zusammenarbeit; volkswirtschaftliche Zusammenhänge Österreich – Europa; Regionalplanung im europäischen Kontext.

BAfEP:
IV. Jahrgang (7. Semester):
Kompetenzmodul 7:
Bereich „Ökonomie“:

  • Europa: Entwicklungen, ausgewählte Wirtschaftssektoren und -regionen, regionale Disparitäten, Binnenmarkt, Währungsunion, Grundfreiheiten.

Die Schülerinnen und Schüler können…

  • das Schengen-Abkommen im Kontext einer gesamteuropäischen Entwicklung beschreiben. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde)
  • Staaten des Schengen-Raums nennen sowie den Sonderstatus gewisser Mitglieder erläutern. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde)
  • die Wichtigkeit von grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Kontext des Schengen-Raums erörtern. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde)
  • zu den Auswirkungen des Schengener Abkommens für die einzelnen Nationalstaaten kritisch Stellung beziehen. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde)
  • das Schengener Abkommen als Konvergenz europäischer Staaten sowie Auswirkungen auf diesselben charakterisieren. (HAK)
  • den Schengen-Raum als Teil der europäischen Integration beschreiben. (HLW und Tourismusschulen)
  • den Schengen-Raum als Beispiel für internationale Zusammenarbeit nennen. (HTL)
  • die europäische Entwicklung unter Bezugnahme auf das Schengener Abkommen thematisieren. (BAfEP)