5.6.1 UNESCO

Einleitung

Die internationale Staatengemeinschaft verabschiedete am 6. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris die Welterbekonvention – ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Die Konvention machte es sich zum Ziel, die besonderen Kultur- und Naturstätten in den ideellen Besitz der gesamten Menschheit zu stellen.

Aktuell (November 2019) sind 1 121 einzigartige menschliche Kulturleistungen und Naturphänomene aus 167 Staaten aller Kontinente in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen worden. Die Liste der Erbstätten reicht von architektonischen Besonderheiten, Kulturlandschaften, Kunstwerken und geologischen Formationen bis hin zu Naturlandschaften und Schutzreservaten für Pflanzen und Tiere.

Didaktik

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Erklärung

UNESCO Welterbestätten Österreich

Die internationale Staatengemeinschaft verabschiedete am 16. November 1972 auf der 17. Generalkonferenz der UNESCO in Paris die Welterbekonvention – ein Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Menschheit. Die Konvention machte es sich zum Ziel, die besonderen Kultur- und Naturstätten in den ideellen Besitz der gesamten Menschheit zu stellen. Von „kulturellem Erbe“ spricht bereits Henri-Baptiste Grégoire, der Bischof von Blois im 18. Jahrhundert. Am 14. Mai 1954 wurde das Kulturerbe in der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Auseinandersetzungen verankert. Dem völkerrechtlich bindenden Rechtsinstrument haben sich bislang 193 Vertragsstaaten angeschlossen – es besitzt somit internationale Gültigkeit. 

Aktuell (November 2019) sind 1 121 einzigartige menschliche Kulturleistungen und Naturphänomene aus 167 Staaten aller Kontinente in die UNESCO-Welterbeliste aufgenommen worden. Die Liste der Erbstätten reicht von architektonischen Besonderheiten, Kulturlandschaften, Kunstwerken und geologischen Formationen bis hin zu Naturlandschaften und Schutzreservaten für Pflanzen und Tiere.

Jedem Staat obliegt es selbst, ob er um Aufnahme einer besonderen Stätte in die Welterbe-Liste ansucht. Nach einem Ansuchen entscheidet das sogenannte Welterbekomitee über die endgültige Aufnahme. Dieses Komitee mit ständigem Sitz in Paris tagt einmal im Jahr und setzt sich aus ExpertInnen aus 21 Ländern zusammen. Außerdem prüft dieses Komitee, ob die bereits gelisteten Stätten den Kriterien der Welterbekonvention noch entsprechen. Die Stätten werden von internationalen Institutionen (ICOMOS, ICCROM, IUCN) beurteilt – außerdem stehen die Institutionen dem Komitee beratend zur Seite. Die drei wichtigsten Kriterien (in Verbindung mit den 10 UNESCO-Kriterien) für eine Aufnahme sind dabei die „Einzigartigkeit“, die „Authentizität“ (historische Echtheit) eines Kulturdenkmales sowie die „Integrität“ (Unversehrtheit) einer Naturerbestätte. Zusätzlich sind die Ermittlung des aktuellen Erhaltungszustandes und ein Managementplan zum Erhalt der Stätte notwendig. 

Wurde eine Stätte einmal in die Liste der UNESCO-Welterbe aufgenommen, steht sie in der Obhut der internationalen Staatengemeinschaft. Jedes Land ist danach verpflichtet, die Stätten in seinem Hoheitsgebiet zu schützen, weshalb bereits beim Ansuchen um die Aufnahme die gesetzlichen Maßnahmen zum Schutz vorgelegt werden müssen. Für den Fall, dass ein Staat über begrenzte Mittel zum Erhalt der Stätte verfügt, wurde der Welterbefonds eingerichtet, der aus den Pflichtbeiträgen der Vertragsstaaten, aus freiwilligen Beiträgen und aus Spenden und Werbekampagnen finanziert wird.

In einer roten Liste der gefährdeten Welterbestätten sind jene Stätten aufgelistet, die aus einem bestimmten Grund bedroht sind. Diese Gründe reichen von Zerstörung durch Krieg über Umweltverschmutzung und Verstädterung bis hin zu Naturkatastrophen und ökologischen Zerstörungen. Im Moment gelten 53 der insgesamt 1 121 Stätten der Welterbe-Liste als gefährdet.

Nachdem Österreich im Dezember 1992 die Welterbekonvention ratifiziert hat, sind mittlerweile zehn Stätten Österreichs in die Welterbe-Liste aufgenommen:

1996 – Das historische Zentrum der Stadt Salzburg

Die Stadt Salzburg stellt ein bedeutendes Beispiel eines europäischen Kirchenstadtstaates dar. Das historische Stadtbild und die Stadtstruktur sind geprägt von wichtigen kirchlichen und säkularen („weltlichen“) Gebäuden aus unterschiedlichen Epochen. Bekannt ist Salzburg vor allem als Geburtsstadt von Wolfgang Amadeus Mozart, aber auch als Zentrum für Künste aus Nord- und Südeuropa. Seinen Wohlstand erreichte Salzburg durch internationalen Salzhandel („Weißes Gold“).

1996 – Schloss und Park von Schönbrunn

Das symbolträchtige Beispiel einer fürstlichen barocken Residenz ist Zeugnis der Macht und des Einflusses der Habsburger.

1997 – Die Kulturlandschaft Hallstatt-Dachstein / Salzkammergut

Das Salzkammergut am Fuße des Dachsteins mit seiner historischen Kulturlandschaft besitzt eine jahrtausendealte Geschichte, die bis in die mittlere Bronzezeit zurückreicht. Natur- und Kulturlandschaft stehen in enger Verbindung mit der Salzwirtschaft und sind von großer landschaftlicher und wissenschaftlicher Bedeutung.

1998 – Die Semmeringbahn

In nur sechs Jahren (1848-1854) wurde die Bahnstrecke unter der Leitung von Carl von Ghega gebaut. Es war die erste normalspurige Bergbahn Europas, welche für damalige Verhältnisse die unglaubliche Höhendifferenz von 457 m (Höchster Punkt 869 m) auf 41 km überwinden musste. Die Bahn gilt als „herausragende technische Lösung eines physikalischen Problems in der Konstruktion früher Eisenbahnen“.

1999 und 2010 – Die Stadt Graz – Historisches Zentrum und Schloss Eggenberg

Das Stadtbild ist das Ergebnis einer über Jahrhunderte andauernden Synthese künstlerischer und architektonischer Richtungen, die ihren Ursprung im deutschen und mediterranen Raum sowie am Balkan haben. Graz beherbergt seit dem Mittelalter die wichtigsten Baustile unterschiedlicher Epochen (siehe Abbildung 1). Das bestehende Weltkulturerbe wurde um das Schloss Eggenberg erweitert, weil das Schloss und die Familie Eggenberg „untrennbar mit der Geschichte der Steiermark und der Landeshauptstadt verbunden sind“. Erbaut 1625 vom Norditaliener Pietro de Pomis als Residenz für den Stadthalter Hans Ulrich von Eggenberg sollte das Schloss ein deutliches politisches und architektonisches Zeichen setzen. Es stellt ein symbolisches Abbild des Universums in einer Welt des Chaos und der Auflösung dar. 

Abbildung 1: Luftbild des Stadtzentrums von Graz mit Hauptplatz, Uhrturm, Murinsel und Kunsthaus (Bildquelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachbereich GIS)

2000 – Die Kulturlandschaft Wachau

Ein Gesamtkunstwerk einer von Bergen umgebenen Flusslandschaft und immaterielles Zeugnis ihrer langen historischen Entwicklung – die Wachau ist eine der ältesten Kulturlandschaften Österreichs und wurde bereits 1955 zum Landschaftsschutzgebiet ernannt. 1994 erhielt sie das Naturschutzdiplom.

2001 – Das historische Zentrum von Wien

Die Bundeshauptstadt Österreichs vereint in ihrem historischen Zentrum auf außergewöhnliche Weise die drei Schlüsselepochen (Mittelalter, Barock und Gründerzeit) der europäischen kulturellen und politischen Entwicklung. Seit dem 16. Jahrhundert wird sie als Musikhauptstadt Europas gesehen.

2001 – Die Kulturlandschaft Fertö-Neusiedlersee (gemeinsam mit Ungarn)

Die unterschiedlichen Kulturlandschaften reichen von der Puszta über Weinberge bis zum Neusiedlersee mit seinem großen Schilfgürtel und verfügen über eine 8 000 Jahre alte Geschichte, in der verschiedene Kulturen aufeinander stießen. Bemerkenswert ist weiters die ländliche Architektur der Dörfer um den größten Steppensee Mitteleuropas sowie einige Paläste aus dem 18. und 19. Jahrhundert.

2011 – Prähistorische Pfahlbauten um die Alpen

Mit über 111 Pfahlbauten in sechs Alpenländern stellen die Seeufersiedlungen des Alpenraumes bedeutende archäologische Funde dar, die Zeugnis der bemerkenswerten Geschichte des Neolithikums, der Bronze- und der Eisenzeit in der Alpenregion sind.

2017 – Buchenwälder im Nationalpark Kalkalpen und im Wildnisgebiet Dürrenstein

5 250 Hektar alte Buchenwälder im Nationalpark Kalkalpen und 1 965 Hektar im Wildnisgebiet Dürrenstein sind Österreichs erstes Weltnaturerbe. Früher beherrschten Buchenwälder das Landschaftsbild Mitteleuropas, heute sind davon nur noch wenige in ihrer ursprünglichen Form erhalten.

 


Quelle und Bearbeiter

Quellenverzeichnis

Internetquellen:

Offizielle Internet-Seite des Nationalpark Kalkalpen: https://www.kalkalpen.at/de/Buchenwaelder_im_Nationalpark_
Kalkalpen_sind_WELTNATURERBE_
 [11.2019].

Offizielle Internet-Seite der Österreichischen UNESCO Kommission: http://www.unesco.at [09.2011].

Österreichische UNESCO-Kommission (Hrsg.) (2007): Welterbe für junge Menschen – Österreich. Ein Unterrichtsmaterial für Lehrerinnen und Lehrer. https://www.unesco.at/fileadmin/Redaktion/Bildung/WH-Unterrichtsmaterial/WHMaterial_Teil1.pdf [09.2011].

Semmeringbahn: http://www.semmeringbahn.at [09.2011].

UNESCO World Heritage Center: http://whc.unesco.org/en/list/ [11.2019].

Universalmuseum Joanneum – Presse (2010): Neue Welterbestätte. Stadt Graz – Historisches Zentrum & Schloss Eggenberg. https://www.museum-joanneum.at/fileadmin/user_upload/Presse/Standorte/Downloads/Weltkulturerbe.pdf [09.2011].

Wachau: http://www.wachau.at/donau/wn/default.asp?id=31947 [09.2011].

Kartengrundlage:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachbereich GIS

Lehrplan Volksschule, Sachunterricht:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/lp_vs_7_su_14051.pdf?61ec03

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Unterstufe/NMS: 
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Lehrpläne BHS (HLW und Tourismusschulen, HAK, HTL, BAfEP): 
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24

Autorinnen und Autoren

Text:
Mag. Patrick Schwager (2011, 2012)

Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb

Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb

Kartengestaltung:
Mag.a Bernadette Kreuzer (2011, 2019)

Web-Bearbeitung:
Mag.a Bernadette Kreuzer & Mag. Patrick Schwager (2019)

Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc


Didaktik

Diese Thematik kann sowohl in den Unterrichtsfächern Biologie und Umweltkunde als auch in Geographie und Geschichte behandelt werden. Daher bieten sich diese Materialien besonders für den fächerübergreifenden bzw. fächerverbindenden Unterricht und für Projekte an und werden somit wiederum den Ansprüchen des globalen und vernetzten Lernens gerecht. 

Die formulierten Lehrplanbezüge versuchen das jeweilige Thema mit verschiedenen Lehrplaninhalten bzw. Lehrplanforderungen zu verknüpfen. Die möglichen Lernziele, welche mittels des Themas des Schulatlas erreicht werden sollen bzw. können, orientieren sich an den in den Lehrplänen enthaltenen Lerninhalten bzw. -zielen.  Wichtig ist dabei zu beachten, dass die alleinige Bearbeitung der Themen und Arbeitsmaterialien des Schulatlas Steiermark die Erreichung der Lernziele nicht garantieren kann. Eine Einbettung dieser in eine umfassendere, sinnvolle sowie zielorientierte Unterrichtsvorbereitung ist dafür notwendig.

Lehrplanbezüge und Lernziele für die „Grundstufe“ sind immer auf den Sachunterricht ausgelegt. Jene der „Sekundarstufe I“ und „Sekundarstufe II“ beziehen sich auf den aktuell gültigen AHS-Lehrplan, wobei erstgenanntes auch die MS umfasst. Bei Lehrplanbezügen und Lernzielen der BHS-Schulformen, sofern nichts zusätzlich in Klammer angemerkt ist, sind folgende Fächer gemeint: HLW und Tourismusschulen =  Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; HAK = Geografie (Wirtschaftsgeografie); HTL= Geografie, Geschichte und Politische Bildung; BAfEP = Geografie und Wirtschaftskunde. Nach den formulierten Lernzielen ist in Klammer der Bezug zum jeweiligen Lehrplan und Unterrichtsfach sowie der jeweilige Anforderungsbereich (AFB I, II, III) angegeben.

Lehrplanforderungen Grundstufe II

Erfahrungs- und Lernbereich Natur:
Verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur.
Aus der Einsicht in biologische Zusammenhänge die Nutzung der Natur und deren Auswirkungen erkennen und bewerten lernen, möglichst an einfachen Beispielen der unmittelbaren Umgebung der Schülerinnen und Schüler.

  • Verständnis über die ökologischen Auswirkungen menschlichen Handelns gewinnen.
  • die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur verstehen (z.B. Pflanzen- und Tierschutz, Schutzgebiete).

Erfahrungs- und Lernbereich Raum:
Räume erschließen, dabei grundlegende geographische Einsichten und Informationen gewinnen. 
Kenntnisse über wichtige Bauwerke, Sehenswürdigkeiten, regionale Besonderheiten etc. des Wohnortes/des Wohnbezirkes erwerben.

  • Übersichten über die Lage einzelner Landschaften erarbeiten (Orte, Flüsse, Gebirge, Verkehrswege) und dabei Verständnis für Zusammenhänge anbahnen (z.B. Landschaft, Siedlung, Wirtschaft).
  • Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch und Landschaft an einem Beispiel (zentrale Lage – Verkehrsknoten – Industrie, schöne Landschaft – Fremdenverkehrszentrum) verstehen lernen.
  • Übersicht über das eigene Bundesland gewinnen (beispielhaft über Verkehrswege, politische Bezirke, Wirtschaft und Kultur sprechen).
  • Einen ersten Überblick über Österreich gewinnen.

Erfahrungs- und Lernbereich Zeit:
Durch ausgewählte Bilder und andere Quellen aus der Geschichte und Kultur der Heimat einen ersten historischen Überblick gewinnen.
Die Vergangenheit des Wohnortes an einigen anschaulichen Beispielen erschließen, erste Kenntnisse aus der frühen lokalen und regionalen Geschichte gewinnen.

  • Vergangenes (z.B. im Bundesland, in Österreich, in Europa) an einfachen Beispielen historischer Zeitbilder kennen lernen, einige zeitlich einordnen (z.B. Anlegen eines Zeitstreifens) und gegebenenfalls eine Beziehung zur Gegenwart herstellen.
  • Beispiele aus dem Kulturschaffen des Landes kennen lernen.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde

2. Klasse:
Der Dienstleistungsbereich:

  • Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

4. Klasse:
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

  • Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.
  • Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde

6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Außerwert- und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen.

  • Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen.

7. Klasse (6. Semester):
Kompetenzmodul 6:
Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern.

  • Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen.

Lehrplanforderungen BHS  

HAK:
II. Jahrgang (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Wirtschafts- und Lebensraum Österreich:

  • Naturräumliche Nutzungspotenziale, Wirtschaftsstandort, Infrastruktur und Raumplanung, Tourismus.

HLW und Tourismusschulen:
III. Jahrgang (5. Semester):
Kompetenzmodul 5:

  • Nutzung von Naturräumen.

V. Jahrgang (9. Semester): 
Kompetenzmodul 9:
Österreich:

  • Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.
  • Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.
  • Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

BAfEP:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich „Naturräume“:

  • Landschaftsökologische Zonen, wirtschaftliche Nutzung.

Die Schülerinnen und Schüler können…

  • die Welterbestätten als Beispiel für Gesetze und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur verstehen. (Grundstufe II)
  • die Welterbestätten Österreichs nennen und kartographisch zuordnen. (Grundstufe II / AFB I)
  • kulturelle Welterbestätten in Österreich an einfachen Beispielen historischer Zeitbilder kennen lernen und zeitlich einordnen. (Grundstufe II / AFB I)
  • die Bedeutung des Tourismus, unter Bezugnahme der Welterbestätten, für die österreichische Wirtschaft erklären. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
  • Welterbestätten in Österreich als Beispiel für Tourismusentwicklung von Räumen sowie Folgen der Erschließung beurteilen. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB III)
  • naturräumliche Nutzungspotenziale Österreichs, exemplarisch anhand der Welterbestätten, diskutieren. (HAK / AFB III)
  • naturräumliche Gegebenheiten Österreichs in Verbindung mit deren touristischer Nutzung beschreiben. (HLW und Tourismusschulen / AFB I)
  • Nutzungen natürlicher Lebensräume durch den Menschen anhand von Welterbestätten analysieren. (BAfEP / AFB II)

Will man Kultur und Landschaft verstehen, muss man sich mit der Geschichte eines Landes auseinandersetzen. Ohne Zweifel sind die Kultur und die Lebensweise der Menschen im Laufe der Geschichte in den verschiedenen Regionen eines Landes eng miteinander verbunden. Daraus entwickeln sich Brauchtum, Kulturlandschaft sowie architektonische Besonderheiten, eben Zeugnisse kultureller Entwicklung.

Die Welterbeliste und die Welterbestätten in Österreich bieten die Möglichkeit, sich mit der eigenen Geschichte und Kultur auseinanderzusetzen. Durch das Erarbeiten der Thematik haben die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, einen Teil ihrer eigenen Identität kennenzulernen.