5.6.5 Schutzgebiete

Einleitung

In diesem Kapitel werden die Europaschutzgebiete (Natura 2000), Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und Naturparke der Steiermark behandelt. Im Text werden auch Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsteile erwähnt, zu denen es aus Darstellungsgründen aber keine Karten gibt.

Der vorliegende Text gibt einerseits einen kurzen Überblick über die Situation des Naturschutzes in Österreich und stellt andererseits die wichtigsten Schutzgebietskategorien vor.

Die Thematik wird schwerpunktmäßig im Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde behandelt, weshalb sich die Materialien besonders für den fächerübergreifenden bzw. fächerverbindenden Unterricht anbieten.

Didaktik

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Naturschutz in Österreich

In Österreich fällt der Naturschutz in den Kompetenzbereich der Bundesländer. Jedes Bundesland betreut eigenverantwortlich das Management, die Überwachung der geschützten Lebensräume sowie die Umsetzung von Schutzprogrammen der Arten- und Biotopsicherung. Österreich schützt eine Reihe von Lebensräumen auch ohne spezielle Ausweisung von Schutzgebieten. Durch das Steiermärkische Naturschutzgesetz sind beispielsweise Natur und Landschaft generell unter Schutz (vgl. § 2 des NschG 1976) gestellt. Besondere Schutzmaßnahmen gelten für ausgewiesene Schutzgebiete.

Erste Naturschutzmaßnahmen, die beispielsweise dem Erhalt besonders schöner Pflanzen dienen sollten, existieren in Österreich bereits seit dem 18. Jahrhundert. Schutzgebiete, die ihre Schutzgüter nach modernen Standards schützen, werden seit 1950 ausgewiesen. In den folgenden Jahrzehnten nahmen deren Anzahl und Flächen kontinuierlich zu. 

Gebietsschutz ist eines der zentralen Werkzeuge in der Naturschutzarbeit. Dabei werden Landschaftsteile gemäß den Naturschutzgesetzen der Bundesländer zu Schutzgebieten erklärt. Eine besondere Stellung nehmen Europaschutzgebiete (ESG) ein, da ihre Unterschutzstellung durch europarechtliche Richtlinien vorgegeben wird.

Die Aufgaben und Ziele von Schutzgebieten liegen in der Sicherung der Biodiversität in Natur- und Kulturlandschaften, in der Erhaltung abiotischer Ressourcen und in der naturwissenschaftlichen Forschung sowie in der Umweltbildung.

Die Stammfassung des Steiermärkischen Naturschutzgesetzes wurde am 30. Juni 1976 erlassen und seitdem um 13 Novellen erweitert. Darin werden unter anderem sämtliche Bestimmungen zu den jeweiligen Schutzgebietskategorien in der Steiermark geregelt.

Erklärung

5.6.5.1 Europaschutzgebiete – NATURA 2000 in der Steiermark 

Nummer Name Status Kategorie
1 Feistritzklamm/Herberstein verordnet VSFF
2 Teile des Steirischen Jogl- und Wechsellandes verordnet VS
3 Schwarze und Weiße Sulm verordnet FFH
4 Wörschacher Moos und ennsnahe Bereiche verordnet VSFF
5 Ober- und Mittellauf der Mur mit Puxer Auwald, Puxer Wand und Gulsen verordnet FFH
6 Pürgschachen-Moos und ennsnahe Bereiche zwischen Selzthal und dem Gesäuseeingang verordnet VSFF
7 Ennstalarme bei Niederstuttern verordnet FFH
8 Gersdorfer Altarm verordnet FFH
9 Raabklamm verordnet VSFF
10 Hörfeld, Steiermark verordnet VSFF
11 Patzenkar verordnet FFH
12 Flaumeichenwälder im Grazer Bergland verordnet FFH
13 Kirchkogel bei Pernegg verordnet FFH
14 Teile des südoststeirischen Hügellandes inkl. Höll und Grabenlandbäche verordnet VSFF
15 Steirische Grenzmur mit Gamlitzbach und Gnasbach verordnet VSFF
16 Demmerkogel-Südhänge, Wellinggraben mit Sulm-, Saggau- und Laßnitzabschnitten und Pößnitzbach verordnet VSFF
17 Ennstaler Alpen/Gesäuse verordnet VSFF
18 Zlaimmöser-Moore/Weißenbachalm verordnet FFH
19 Steirisches Dachsteinplateau verordnet FFH
20 Ödensee verordnet FFH
21 Gamperlacke verordnet FFH
22 Oberlauf der Pinka verordnet FFH
23 Ramsauer Torf verordnet FFH
24 Hartberger Gmoos verordnet VSFF
25 Pölshof bei Pöls verordnet FFH
26 Peggauer Wand verordnet VSFF
27 Lafnitztal – Neudauer Teiche verordnet VSFF
28 Furtner Teich – Dürnberger Moor verordnet VS
29 Dürnberger Moor verordnet FFH
30 Furtner Teich verordnet FFH
31 Zirbitzkogel verordnet VS
32 Teile des steirischen Nockgebietes verordnet FFH
33 Deutschlandsberger Klause verordnet FFH
34 Teile der Eisenerzer Alpen verordnet FFH
35 Totes Gebirge mit Altausseer See verordnet VSFF
36 Schluchtwald der Gulling verordnet FFH
37 Steilhangmoor im Untertal verordnet FFH
38 Niedere Tauern verordnet VS
39 Hochlagen der östlichen Wölzer Tauern und Seckauer Alpen verordnet FFH
40 Hochlagen der südöstlichen Schladminger Tauern verordnet FFH
41 Ennstal zwischen Liezen und Niederstuttern verordnet VS
42 Schloss Eggenberg verordnet FFH
43 Wildoner Buchkogel gemeldet FFH
44 Südsteirische Teichlandschaft gemeldet FFH
45 Wundschuh-Neuteich verordnet FFH
46 Breitenau-Lantsch gemeldet FFH
47 Koralpe gemeldet FFH
48 Weizklamm gemeldet FFH
49 Teile der nördlichen Zuflüsse der Walster im Mariazeller Land gemeldet FFH
50 Teile des Plannerkessels gemeldet FFH
51 Feistritz- und Krumbachgraben gemeldet FFH
52 Buchenwälder bei Bruck an der Mur gemeldet FFH
53 Hochwechsel gemeldet FFH
54 Geländeteile im Umfeld des Dieslingsee gemeldet FFH
55 Teile der Hinteren Pölsenalm gemeldet FFH
56 Südlich gelegene Talbereiche der Göstlinger Alpen gemeldet FFH
57 Oberlauf des Schirningbaches mit Zubringerbächen sowie Unterlauf des Enzenbaches gemeldet FFH
58 Mitterndorfer Biotopverbund gemeldet FFH
59 Serpentingebiete bei Kraubath an der Mur gemeldet FFH
60 Raabtalbäche gemeldet FFH

Tabelle 1: Namen der Europaschutzgebiete in der Steiermark
(noch nicht verordnete Gebiete in kursiver Schirft)

Mit dem rasanten Wirtschaftsaufschwung in den Nachkriegsjahren war ein größerer Ressourcenverbrauch verbunden, weshalb die Europäische Gemeinschaft bereits vor über 30 Jahren (1979) gezwungen war, sich mit dem Thema Artensterben auseinanderzusetzen. Mit dem Ziel vor Augen, diesem Artensterben entgegenzuwirken, begann man in den 1990er Jahren ein Schutzgebiets-Netzwerk zu errichten, welches die natürlichen Lebensräume Europas dauerhaft sichern sollte. In dieses Netzwerk integriert werden Schutzgebiete ausgewiesen, die dem Schutz und dem Erhalt von Brut- und Zugvögeln dienen. Weil die Natur sich nicht an Landesgrenzen hält, werden bei der Gebietsauswahl als Bezugsräume die biogeographischen Regionen betrachtet, welche sich an den Verbreitungsgebieten der Arten orientieren. Die Steiermark (und Österreich) haben Anteile an zwei biogeographischen Regionen – der alpinen und der kontinentalen Region.

Auf europäischer Ebene wird der Biotop- und Artenschutz durch die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) sowie die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) geregelt. Die wesentlichen Inhalte und Ziele von Natura 2000 liegen im Errichten eines Europäischen Netzwerks von Gebieten, die aufgrund dieser beiden Richtlinien vorgeschlagen wurden. 

Durch die FFH-RL werden EU-weit Lebensraumtypen sowie Tier- und Pflanzenarten, welche von gemeinschaftlichem Interesse sind, geschützt. In Anhängen sind diese Schutzgüter aufgelistet und ist der Umgang mit diesen geregelt. Bei der Gebietsauswahl richtete man das Hauptaugenmerk auf jene Gebiete, die unter Berücksichtigung der Kriterien in Anhang III der FFH-RL die geeignetsten waren, um die Lebensraumtypen des Anhanges I sowie die Tier- und Pflanzenarten des Anhanges II zu schützen.

Die VS-RL schützt sämtliche wild lebenden Vogelarten sowie Zugvögel, die in der EU vorkommen. Auch in der VS-RL werden die Schutzgüter und der Umgang mit diesen in Anhängen gelistet. Bei der Gebietsauswahl richtete man das Hauptaugenmerk wiederum auf die geeignetsten Gebiete für die Arten aus dem Anhang I der VS-RL sowie auf Gebiete mit Bedeutung für Zugvögel, Ramsar-Gebiete und IBAs (important bird area). Auch bei der VS-RL ist die wichtigste Maßnahme der Gebietsschutz.

Durch den EU-Beitritt (1995) hat auch Österreich sich zur Umsetzung der beiden Richtlinien verpflichtet. Für die Umsetzung der Richtlinien sind die einzelnen Bundesländer verantwortlich. Die Richtlinien wurden in den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen verankert. In der Steiermark geschieht das durch einzelne Verordnungen zum Europaschutzgebiet (ESG), in welchen das Schutzgebiet beschrieben wird und die Schutzgüter aufgezählt werden.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, für die jeweils ausgewiesenen Lebensraumtypen und Arten der FFH-RL einen günstigen Erhaltungszustand aufrechtzuerhalten oder diesen zu entwickeln. Alle sechs Jahre müssen die Mitgliedsstaaten einen nationalen Bericht verfassen, welcher der EU-Kommission vorgelegt wird. Darin enthalten sind die wesentlichen Monitoring-Ergebnisse der Schutzgüter:

  • Informationen zu den Erhaltungsmaßnahmen
  • Bewertung und Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand
  • Die wichtigsten Ergebnisse des Monitorings

Aufgrund dieser fortlaufenden Beobachtungen (Monitoring) geben die EU-Staaten der EU-Kommission Auskunft über den Erhaltungszustand der jeweiligen Arten und Lebensräume. Diese gesammelten Daten werden auf europäischer Ebene zu einem Gesamtbild zusammengefügt und mit einem Ampelschema dargestellt – günstiger Erhaltungszustand (grün), unzureichender Erhaltungszustand (gelb) und schlechter Erhaltungszustand (rot).

Weil für alle Natura 2000 Gebiete ein Verschlechterungsverbot für die dort geschützten Arten und Lebensräume gilt, empfiehlt sich die Erarbeitung eines Managementplans. Auch wenn es, mit Ausnahme des Bundeslandes Burgenland, keine gesetzliche Verpflichtung zur Erstellung von Managementplänen für Natura 2000 Gebiete gibt, haben die meisten Bundesländer Österreichs bereits derartige Pläne ausgearbeitet. Managementpläne sollten gewisse Mindeststandards enthalten, welche Auskünfte über die flächenmäßige Ausdehnung der Schutzgüter, deren Erhaltungszustand, die Erhaltungsziele und -maßnahmen sowie Überlegungen zu einem Monitoring beinhalten. All diese Überlegungen bieten wiederum eine ideale Basis für die Verfassung des nationalen Berichts an die EU-Kommission.

Der Natura 2000 Gedanke führt besonders in der Land- und Forstwirtschaft immer wieder zu kontroversen Auseinandersetzungen. Die Befürchtungen seitens der Land- und Forstwirtschaft finden durchaus ihre Berechtigung, wenn man bedenkt, dass abgesehen von den Binnengewässern und den Hochgebirgslebensräumen eine große Anzahl von landwirtschaftlich genutzten oder bewaldeten Gebieten in das Natura 2000-Schutzgebiets-Netzwerk integriert wurden. 

Hierbei ist allerdings zu bedenken, dass anders als oft vermutet, durch Aufgabe der Bewirtschaftung dieser Gebiete die natürlichen Merkmale der Landschaft verloren gehen. Natura 2000 hat demnach nicht das Ziel, ausschließlich Naturschutzgebiete zu entwickeln und damit jede menschliche Aktivität zu unterbinden – was weder möglich noch wünschenswert wäre – sondern die Vorteile beider Seiten miteinander zu vereinen.

  • Schutzgebiete profitieren von einer angepassten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung durch ständig anwesende Personen, da sie kostengünstiger ist als eine externe Verwaltung.
  • Landwirte produzieren Natur und werden für ihre Dienstleistung entlohnt.
  • „Regionales Branding“ steigert die Attraktivität der Region z.B. in der Direktvermarktung mit Herkunftsnachweis aus einem Natura 2000 Gebiet oder durch ländlichen Tourismus in Verbindung mit dem Entdecken der Natur.

Demnach können und sollen wirtschaftliche und soziale Belange in Natura 2000 Gebieten Berücksichtigung finden.

Bezüglich der Finanzierung des Natura 2000 Systems in Österreich einigte man sich in allen neun Bundesländern auf ein Vertragsnaturschutzsystem auf freiwilliger Basis.

Den Auflagen von Natura 2000 folgend, wurden für die Steiermark seit 2004 insgesamt 60 Europa-Schutzgebiete vorgeschlagen, von denen bislang 43 per Gesetz verordnet wurden. Sie nehmen dabei eine Fläche von ca. 2 800 km2 ein, was etwa 17 % der Landesfläche entspricht. In Österreich wurden insgesamt 250 Schutzgebiete verordnet. Zusätzlich zu diesen, infolge der entsprechenden Landesgesetze verordneten Gebiete, sind noch rund 90 weitere NATURA 2000 Gebiete nominiert. Die Schutzgebiete nehmen in Österreich eine Fläche von etwa 15,3 % der Bundesfläche ein (Datenstand lt. Umweltbundesamt, Dezember 2018). 

Naturschutzgebiete in der Steiermark

Naturschutzgebiete zählen in Österreich zu den am strengsten geschützten Schutzgebieten. In Naturschutzgebieten werden Gebiete unter Schutz gestellt, die aufgrund ihrer weitgehenden Ursprünglichkeit, der besonderen Vielfalt ihrer Pflanzen- und Tierwelt, wegen seltener oder gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensgrundlagen sowie aus naturwissenschaftlichen Motiven besonders erhaltenswürdig sind.

Ein Naturschutzgebiet stellt demnach ein natürliches, sich selbst regulierendes Ökosystem mit einer großen Arten- und Strukturvielfalt dar, welches lebensfähige Populationen von Arten in ihrer natürlichen Umgebung bewahren soll. Solche Schutzgebiete tragen wesentlich zur in-situ (vor Ort) Erhaltung der biologischen Vielfalt bei. Ein sehr wichtiger Punkt in unserer zersiedelten Kulturlandschaft ist die Vernetzung der einzelnen Schutzgebiete durch Grünkorridore, um einer fortschreitenden Verinselung entgegenzuwirken.

Im Steiermärkischen Naturschutzgesetz 2017 werden vier Arten von Naturschutzgebieten genannt:

  • Alpine Landschaften, Berg-, See- oder Flusslandschaften
  • Moore von mindestens regionaler Bedeutung
  • Urwaldreste, Halbtrocken- und Trockenrasen
  • Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen Tier- oder Pflanzenarten bzw. Pilzen (Tier-Pflanzen-Pilzschutzgebiete)

Über einzelne Verordnungen werden geeignete Gebiete zu Naturschutzgebieten erklärt. Diese beinhalten neben der Gebietsabgrenzung den Gegenstand (Schutzgut) und den Zweck des Schutzes. Des weiteren enthalten diese Verordnungen Angaben dazu, was im Gebiet als „schädigender Eingriff“ angesehen wird und damit verboten ist. 

Nutzungsbeschränkungen für Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei gelten bisher nur für wenige Gebiete. In den meisten Fällen ist eine Nutzung durch Ausnahmebedingungen gestattet, auch wenn grundsätzlich jeder Eingriff verboten ist.

Aktuell (2019) werden für die Steiermark 133 Naturschutzgebiete genannt.

Erklärung

Naturschutzgebiete der Steiermark – Alpine Landschaften, Berg-, See- oder Flusslandschaften

Bezeichnung Schutzgebiet Politischer Bezirk Gemeinde
NSG a 01 Gesäuse und anschließendes Ennstal bis zur Landesgrenze Liezen,
Leoben
Admont, Gaishorn am See, Landl
NSG a 02 Wildalpener Salzatal Liezen,
Bruck-Mürzzuschlag
Altenmarkt bei Sankt Gallen, Landl, Mariazell, Thörl, Turnau, Wildalpen
NSG a 03 Altausseer See Liezen Altaussee
NSG a 05 Ödensee Liezen Bad Aussee, Bad Mitterndorf
NSG a 06 Pfaffenkogel – Gsollerkogel Graz-Umgebung Deutschfeistritz, Gratwein-Straßengel
NSG a 07 Raabklamm Weiz Gutenberg-Stenzengreith, Mortantsch, Naas, Passail
NSG a 08 Naßköhr Bruck-Mürzzuschlag Neuberg an der Mürz
NSG a 09 Eisenerzer Reichenstein, Krumpensee Leoben Eisenerz, Trofaiach, Vordernberg
NSG a 10 Seekar und Bärental Deutschlandsberg Schwanberg
NSG a 11 Klafferkessel im Gebiet d. Schladminger Tauern Liezen Schladming
NSG a 12 Bodensee –  Sattenbachtal in den Schladminger Tauern Liezen Aich, Michaelerberg Pruggern
NSG a 14 Riesachtal in den Schladminger Tauern Liezen Haus, Schladming
NSG a 15 Teile der Gemeinden Krakauhintermühlen, Krakaudorf u. Schöder Murau Krakau, Schöder
NSG a 16 Totes Gebirge West Liezen Altaussee, Grundlsee
NSG a 17 Totes Gebirge Ost Liezen Bad Mitterndorf, Liezen, Stainach-Pürgg, Wörschach
NSG a 18 Steirisches Dachsteinplateau Liezen Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Gröbming
NSG a 19 Grüner See Bruck-Mürzzuschlag Tragöß-Sankt Katharein
NSG a 20 Putterer See mit seiner Umgebung Liezen Aigen im Ennstal
NSG a 21 Niedere Tauern, Ostausläufer Leoben, Murtal St. Stefan ob Leoben, Sankt Marein b. Knittelfeld, Kraubath an der Mur, Kammern im Liesingtal, Mautern

Tabelle 2: Naturschutzgebiete – Alpine Landschaften, Berg-, See- oder Flusslandschaften (§ 7 Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 Abs. 3 Z. 1).
Jene Naturschutzgebiete, die nicht in der Tabelle angeführt werden, sind nicht mehr existent.

Erklärung

5.6.5.3 Naturschutzgebiete der Steiermark – Moore von mindestens regionaler Bedeutung und Urwaldreste, Halbtrocken- und Trockenrasen

Bezeichnung Schutzgebiet Politischer Bezirk Gemeinde
NSG b 01 Latschenmoos in der Paal Murau Stadl-Predlitz
NSG b 02 Sommersguter Moor Hartberg-Fürstenfeld Wenigzell
NSG b 03 Ramsauer Torf Liezen Ramsau am Dachstein
NSG b 04 Hörfeld Murau Mühlen
NSG b 05 Feuchtbiotop zwischen Pichl- Großdorf und Tragöß-Oberort Bruck-Mürzzuschlag Tragöß-Sankt Kathrein
NSG b 06 Oppenberger Moos Liezen Rottenmann
NSG b 07 Zellerbrunn – Hohes Marcheck Bruck-Mürzzuschlag Mariazell
NSG b 08 Schwarzriegelmoos Weiz, Bruck-Mürzzuschlag Mürzzuschlag, Rettenegg
NSG b 09 Lichtenwalder Moor Hartberg-Fürstenfeld Bad Waltersdorf
NSG b 10 Freiländer Filzmoos Deutschlandsberg Deutschlandsberg
NSG b 11 Moor auf der See-Eben Deutschlandsberg Deutschlandsberg
NSG b 12 Teile des Edlacher Moores Liezen Rottenmann

Tabelle 3: Naturschutzgebiete Moore von mindestens regionaler Bedeutung bzw. Urwaldreste, Halbtrocken- und Trockenrasen (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 7 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Z. 2).

Erklärung

Naturschutzgebiete der Steiermark – Tier-Pflanzen-Pilzschutzgebiete

Bezeichnung Schutzgebiet Politischer Bezirk Gemeinde
NSG c 02 Nordwestl. Teil der Gemeinde Ramsau am Dachstein Liezen Ramsau am Dachstein
NSG c 03 Pleschkogel, Walzkogel, Mühlbachgraben Graz-Umgebung Gratwein-Straßengel, Stiwoll
NSG c 04 Gebiet um den Sölker Paß Liezen Schöder, Sölk
NSG c 05 Attems Moor Leibnitz Straß-Spielfeld
NSG c 06 Pichlermoos in der Gaal Murtal Gaal
NSG c 07 Totarmbereich des Gleinzbaches Deutschlandsberg Wettmannstätten
NSG c 10 Harter Teich Hartberg-Fürstenfeld Hartl
NSG c 11 Höhle mit Fledermausvorkommen KG Aflenz Leibnitz Wagna
NSG c 12 Gebiet zwischen Murbrücke in Bachsdorf und dem Murkraftwerk Gralla Leibnitz Gralla, Lebring-Sankt Margarethen
NSG c 13 Altarm der Raab im Gebiet der Gemeinde Edelsbach Südoststeiermark Edelsbach bei Feldbach
NSG c 14 Altarme der Raab im Gebiet der Gemeinden Leitersdorf und Lödersdorf Südoststeiermark Feldbach, Riegersburg
NSG c 15 Rödschitz- oder Laasenmoor Liezen Bad Mitterndorf
NSG c 16 Altarme der Raab im Gebiet der Gemeinden Raabau u. Leitersdorf Südoststeiermark Feldbach
NSG c 17 Mündungsbereich der Salza in den Stausee Paß Stein Liezen Bad Mitterndorf
NSG c 18 Gamperlacke in der Stadtgemeinde Liezen Liezen Liezen
NSG c 19 Deutschlandsberger Klause Deutschlandsberg Deutschlandsberg
NSG c 20 Grieshoflacke Liezen Admont
NSG c 21 Auwaldrest in der KG Herbersdorf Deutschlandsberg Stainz
NSG c 22 Nordöstlicher Teil des Wörschacher Moores Liezen Wörschach
NSG c 23 Puxer Auwald Murau Teufenbach-Katsch
NSG c 24 Standort des Krainer Tollkrauts in Dürnstein Murau Neumarkt in der Steiermark
NSG c 25 Murinsel Triebendorf Murau Murau
NSG c 26 Halbtrockenrasen am Schartnerkogel, Massenvorkommen von Gelbem Lein Graz-Umgebung Deutschfeistritz
NSG c 27 Demmerkogelwiesen in St. Andrä-Höch Leibnitz St. Andrä-Höch
NSG c 28 Trockenwiese im Klein-Kleingraben Leibnitz Leutschach an der Weinstraße
NSG c 29 Trockenwiese in Aigen „Höll“ Südoststeiermark St. Anna am Aigen
NSG c 30 Gebiet des Kirchkogels bei Kirchdorf Bruck-Mürzzuschlag Pernegg a.d. Mur
NSG c 32 Schachblumenwiesen in Großsteinbach Hartberg-Fürstenfeld Großsteinbach
NSG c 33 Rattenberger Teich in Fohnsdorf Murtal Fohnsdorf
NSG c 34 Grauerlen-Moorbirkenbruchwald am Westrand des Packerstausees Voitsberg Hirschegg-Pack
NSG c 36 Karlschütt in St. Ilgen Bruck-Mürzzuschlag Thörl
NSG c 37 Iris sibirica-Wiesen in Wörschach Liezen Wörschach
NSG c 38 Ehemaliges Lehmabbaugebiet in der KG Kalsdorf Hartberg-Fürstenfeld Ilz
NSG c 39 Raabtaltarme Schiefer-Hohenbrugg mit angrenzenden Flächen Südoststeiermark Fehring
NSG c 40 Stürgkh Teich Südoststeiermark Halbenrain
NSG c 41 Klärteiche in Fohnsdorf Murtal Fohnsdorf
NSG c 42 Auwald und Moorgebiet Greith Bruck-Mürzzuschlag Mariazell
NSG c 43 Zigöllerkogel in Köflach Voitsberg Köflach
NSG c 44 Gersdorfer Ennsaltarm Liezen Mitterberg-Sankt Martin, Öblarn
NSG c 45 Ennsauwald Klausner Liezen Admont
NSG c 46 Augebiet Schwöbing Bruck-Mürzzuschlag Langenwang
NSG c 47 Drei Sulmaltarme in Heimschuh Leibnitz Heimschuh
NSG c 48 Ehemaliges Lehmabbaugebiet in der KG Gleisdorf Weiz Gleisdorf
NSG c 49 Maierbrugger Moorsee Murau Stadl-Predlitz
NSG c 50 Feuchtbiotop Mooshuben in Halltal Bruck-Mürzzuschlag Mariazell
NSG c 51 Kettischgründe in Lannach Deutschlandsberg Lannach
NSG c 52 Sulmaltarm in der Gemeinde Pistorf Leibnitz Gleinstätten
NSG c 53 Teile der Steirischen Nockberge Murau Stadl-Predlitz
NSG c 54 Beide Ennstalarme von Niederstuttern Liezen Stainach-Pürgg
NSG c 56 Feuchtbiotop Thal-Eben Graz-Umgebung Thal
NSG c 57 Waldgraben- oder Scheibenmoos Liezen Altaussee
NSG c 58 Obersdorfer Moos Liezen Bad Mitterndorf
NSG c 59 Stollen IX in der Peggauer Wand Graz-Umgebung Peggau
NSG c 60 Westflanke des Niesenbacher Kogels Graz-Umgebung Deutschfeistritz
NSG c 61 Frühlingsknotenblumenvorkommen in der Marktgemeinde St. Lorenzen Bruck-Mürzzuschlag St. Lorenzen i. Mürztal
NSG c 62 Teile des Lustbühels Graz-Stadt Graz
NSG c 63 Feuchtgebiet in der KG Weinitzen Graz-Umgebung Weinitzen
NSG c 64 Krottendorfer Kainachinsel Voitsberg Krottendorf-Gaisfeld
NSG c 65 Teilbereiche des ehemaligen Lehmabbaugeländes in der Marktgemeinde Unterpremstätten Graz-Umgebung Unterpremstätten-Zettling
NSG c 66 Altarm und Auwald zwischen der Altenmarkter Brücke und dem Silberwald Leibnitz Leibnitz
NSG c 67 Teilbereiche des Gulsenberges Murtal Sankt Marein-Feistritz
NSG c 68 Murauen im Gebiet des Grieses in St. Michael Leoben St. Michael i. Obersteiermark
NSG c 69 Feuchtbiotop Adendorf Murau Neumarkt i. d. Steiermark
NSG c 70 Straußfarnvorkommen am Schönwiesenbach in Mooskirchen Voitsberg Mooskirchen
NSG c 71 Hangwaldbiotop Fischerwand Bruck-Mürzzuschlag Kapfenberg
NSG c 72 Wegscheider Teich Liezen Sankt Gallen
NSG c 73 Schilfgürtel Werndorf Graz-Umgebung Werndorf
NSG c 74 Feuchtbiotop „Nasco-Wiese“ in Bruck Bruck-Mürzzuschlag Bruck a.d. Mur
NSG c 75 Ziegelteichgelände in Weinzettl Graz-Umgebung Dobl-Zwaring
NSG c 76 Landschaftssee in der KG Laafeld Südoststeiermark Bad-Radkersburg
NSG c 77 Aulandschaft entlang der Laßnitz und Sulm in den Gemeinden Kaindorf, Seggauberg, Leibnitz und Wagna Leibnitz  Leibnitz, Wagna
NSG c 78 Feuchtbiotop Doblwiesen Graz-Umgebung Dobl-Zwaring
NSG c 79 „Latschen-Hochmoor“ in Fladnitz Weiz Fladnitz a. d. Teichalm
NSG c 80 Trockenbiotop am Steinbruch „Klausen“ Südoststeiermark Bad Gleichenberg
NSG c 81 Auwald und Feuchtwiesen in der Grünau Bruck-Mürzzuschlag Mariazell
NSG c 82 Narzissen- und Ohrwiese KG Halltal Bruck-Mürzzuschlag Mariazell
NSG c 83 Auwald und Feuchtbiotopwiesen „Hubertusseezufluß“ Bruck-Mürzzuschlag Mariazell
NSG c 84 Verlandungszone am Ostende des Packer Stausees Voitsberg Edelschrott, Hirschegg-
Pack
NSG c 85 Hartberger Gmoos Hartberg-Fürstenfeld Hartberg
NSG c 86 „Jahnwald“ und „Trattenwiesen“ Südoststeiermark Mureck
NSG c 87 Aulandschaft entlang der Laßnitz und der Sulm in den Gemeinden Wagna und Retznei Leibnitz Ehrenhausen an der Weinstraße, Wagna
NSG c 88 Kaiblingalm – Kaiblingloch Liezen Haus
NSG c 89 Drei Moorflächen in der KG Bad Mitterndorf „Moor bei der Oberst Schmid Ruhe“, „Nagelmoos“ und „Borzen“ Liezen Bad Mitterndorf
NSG c 90 Teilbereiche des „Häuselbergs“ Leoben Leoben
NSG c 91 Steinbruchgelände in der Gemeinde Stein Hartberg-Fürstenfeld Loipersdorf bei Fürstenfeld
NSG c 92 Zigeunerloch im Hausberg bei Gratkorn Graz-Umgebung Gratkorn
NSG c 93 Felstrockenrasen am „Neusiedler Ofen“ KG Lassing Liezen Lassing
NSG c 94 „Enzianwiese“ in Bereich des Masenberges Hartberg-
Fürstenfeld
Pöllauberg
NSG c 95 Peggauer Wand Graz-Umgebung Peggau
NSG c 96 Almböden im Bereich des Trenchtlings Bruck-Mürzzuschlag Tragöß-Sankt Katharein
NSG c 97 Feuchtwiese Niedermoor in der KG Haselsdorf Graz-Umgebung Haselsdorf-Tobelbad
NSG c 98 Pflanzenschutzgebiet KG Staudach Hartberg-Fürstenfeld Greinbach
NSG c 99  Zugvogelschutzgebiet KG Leitersdorf  Hartberg-Fürstenfeld Bad Waltersdorf 
NSG c 100  Riel-Teich und angrenzende Wiesenflächen Graz-Stadt  Graz 
NSG c 101  Frühlingsknotenblumenbestand von Teilen der Fronius Auen Hartberg-Fürstenfeld  Fürstenfeld 
NSG c 102  Stollenanlage Mariatrost Graz-Stadt Graz 
NSG c 103 Teile des Saubaches samt Uferstreifen Deutschlandsberg  Wettmannstätten 
NSG c 104  Friesacher Au Liezen Aich, Michaelerberg-Pruggern
NSG c 105 Biotopschutzgebiet Bullmanngrund Graz-Stadt Graz
NSG c 106 Wildoner Buchkogel Leibnitz Hengsberg, Lang, Lebring-Sankt Margarethen, Wildon
NSG c 107 Ehemalige Ennsregulierungskonkurrenzgrundstücke zwischen Weißenbach und Aich-Assach Liezen Aich-Assach, Weißenbach
NSG c 108 Vogelschutzgebiet Weinzödl Graz-Stadt Graz

Tabelle 4: Naturschutzgebiete Standorte und abgegrenzte Lebensräume von schutzwürdigen Tier- oder Pflanzenarten bzw. Pilzen (Tier-Pflanzen-Pilzschutzgebiete) (Steiermärkisches Naturschutzgesetz § 7 Abs. 1 bzw. Abs. 3 Z. 3).
Jene Naturschutzgebiete, die nicht in der Tabelle angeführt werden, sind nicht mehr existent.

Erklärung

Landschaftsschutzgebiete der Steiermark

Große Teile der Steiermark werden von Landschaftsschutzgebieten eingenommen, deren Schutzzweck in der Erhaltung des Landschaftsbildes sowie dessen Sicherung für Erholung und Fremdenverkehr begründet ist. Dabei handelt es sich um weitgehend naturnahe Gebiete mit besonderem Landschaftscharakter und hohem Erholungswert.

Landschaftsschutzgebiete zeichnen sich durch besondere landschaftliche Schönheit oder Eigenart aus. Auch regional typische Bauwerke und eigentümliche Nutzungsarten tragen zum ästhetischen Wert dieser Gebiete bei. 

Analog zu Naturschutzgebieten werden geeignete Landschaftsteile über Verordnungen zu Landschaftsschutzgebieten erklärt. In den einzelnen Verordnungen werden wiederum Schutzzweck, die Gebietsausdehnung sowie allfällige Beschränkungen festgehalten.

Verglichen mit den Naturschutzgebieten stellen Landschaftsschutzgebiete einen eher geringeren Schutz für Organismen und ihre Lebensräume dar. In den Schutzverordnungen werden bestimmte Vorhaben verboten oder einer behördlichen Bewilligungspflicht unterworfen.

Aktuell (2020) werden für die Steiermark 38 Landschaftsschutzgebiete angeführt.

Bezeichnung Schutzgebiet   Politischer Bezirk Gemeinde
LSG – 01 Koralpe Deutschlandsberg Schwanberg
LSG – 02 Pack – Reinischkogel – Rosenkogel Deutschlandsberg, Voitsberg Deutschlandsberg, Edelschrott, Hirschegg-Pack, Krottendorf-Gaisfeld, Ligist, Sankt Martin am Wöllmißberg, Sankt Stefan ob Stainz, Stainz
LSG – 03 Soboth – Radlpaß Deutschlandsberg Eibiswald
LSG – 04 Amering – Stubalpe Voitsberg, Murtal Großlobming, Hirschegg-Pack, Köflach, Maria Lankowitz, Obdach, Weißkirchen in Steiermark
LSG – 06 Zirbitzkogel Murau, Murtal Judenburg, Mühlen, Neumarkt in Steiermark, Obdach 
LSG – 07 Furtnerteich – Grebenzen Murau Neumarkt in Steiermark, Sankt Lambrecht
LSG – 11 Schladminger Tauern bis Sölker Paß Liezen, Murau Aich, Haus, Krakau, Michaelerberg-Pruggern, Schladming, Schöder, Sölk
LSG – 12 Wölzertauern vom Sölkpaß bis Große Windlucke Liezen, Murtal, Murau Irdning-Donnersbachtal, Oberwölz, Pölstal, Pusterwald, Rottenmann, Sölk
LSG – 13 Rottenmanner und Triebener Tauern und Seckauer Alpen Liezen, Leoben, Murtal Gaal, Hohentauern, Kalwang, Mautern in Steiermark, Pölstal, Rottenmann, Sankt Marein-Feistritz, Seckau, Trieben, Wald am Schoberpaß
LSG – 14a  Dachstein und Salzkammergut Liezen Aich, Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf, Gröbming, Grundlsee, Haus, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-Sankt Martin, Ramsau am Dachstein, Stainach-Pürgg
LSG – 14b Salzkammergut Liezen Altaussee, Bad Aussee, Bad Mitterndorf
LSG – 15 Warscheneck-Gruppe Liezen Liezen, Stainach-Pürgg, Wörschach
LSG – 16 Ennstaler und Eisenerzer Alpen Liezen, Leoben Admont, Altenmarkt bei Sankt Gallen, Ardning, Eisenerz, Kalwang, Landl, Radmer, Sankt Gallen, Wald am Schoberpaß
LSG – 17 Reiting – Eisenerzer Reichenstein Leoben Eisenerz, Kammern im Liesingtal, Mautern in Steiermark, Trofaiach, Vordernberg
LSG – 19 Mariazell – Seeberg Bruck-Mürzzuschlag Mariazell, Turnau
LSG – 20 Hochschwab – Zeller Staritzen Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen Aflenz, Eisenerz, Landl, Mariazell, Thörl, Tragöß-Sankt Kathrein, Trofaiach, Turnau, Vordernberg
LSG – 21 Veitsch – Schneealpe – Raxalpe Bruck-Mürzzuschlag Neuberg an der Mürz, Sankt Barbara im Mürztal
LSG – 22 Stuhleck – Pretul Bruck-Mürzzuschlag, Weiz Langenwang, Mürzzuschlag, Ratten, Rettenegg, Spital am Semmering
LSG – 27 Kirchkogel – Haidenberg Bruck-Mürzzuschlag Pernegg an der Mur
LSG – 28 Plesch – Walzkogel – Pfaffenkogel Graz-Umgebung, Voitsberg Deutschfeistritz, Geistthal-Södingberg, Gratwein-Straßengel, Stiwoll
LSG – 29 Westliches Berg- und Hügelland von Graz Graz-Stadt, 
Graz-Umgebung
Gratwein-Straßengel, Graz, Hitzendorf, Sankt Oswald bei Plankenwarth, Seiersberg-Pirka, Thal
LSG – 30 Nördliches und östliches Hügelland von Graz Graz-Stadt, 
Graz-Umgebung
Gratkorn, Graz, Hart bei Graz, Kainbach bei Graz, Semriach, Stattegg, Weinitzen
LSG – 31 Murauen Graz – Werndorf Graz-Stadt,
Graz-Umgebung
Feldkirchen bei Graz, Fernitz-Mellach, Gössendorf, Graz, Kalsdorf bei Graz, Werndorf
LSG – 32 Wundschuher Teiche Graz-Umgebung Dobl-Zwaring, Unterpremstätten-Zettling, Wundschuh
LSG – 33 Laßnitzau Leibnitz  Hengsberg, Lang, St.Nikolai im Sausal
LSG – 34 Murauen im Leibnitzer Feld Leibnitz  Ehrenhausen an der Weinstraße, Gabersdorf, Gralla, Lebring-Sankt Margarethen, Ragnitz, Straß-Spielfeld, Wagna
LSG – 35 Südweststeirisches Weinland Leibnitz Arnfels, Ehrenhausen an der Weinstraße, Gamlitz, Gleinstätten, Großklein, Heimschuh, Kitzeck im Sausal, Leibnitz, Leutschach an der Weinstraße, Oberhaag, Sankt Andrä-Höch, Sankt Johann im Saggautal, Sankt Nikolai im Sausal, Straß-Spielfeld, Tillmitsch, Wagna
LSG – 36 Murauen Mureck – Radkersburg – Klöch Leibnitz, Südoststeiermark  Bad Radkersburg, Deutsch Goritz, Halbenrain, Klöch, Mureck, Murfeld, Straß-Spielfeld, Tieschen
LSG – 37 Gleichenberger Kogel, Kapfenstein und Stradner Kogel Südoststeiermark Bad Gleichenberg, Feldbach, Gnas, Kapfenstein, Sankt Anna am Aigen
LSG – 38 Riegersburg Südoststeiermark Fehring, Riegersburg
LSG – 39 Waldbach – Vorau – Hochwechsel Hartberg-Fürstenfeld, Weiz  Pinggau, Rettenegg, Sankt Jakob im Walde, Sankt Lorenzen am Wechsel, Vorau, Waldbach-Mönichwald, Wenigzell
LSG – 40 Herberstein Klamm, Freienberger Klamm Hartberg-Fürstenfeld, Weiz Feistritztal, Floing, Puch bei Weiz, Stubenberg
LSG – 41 Almenland, Fischbacher Alpen und Grazer Bergland Graz-Umgebung, Weiz,
Bruck-Mürzzuschlag
Anger, Birkfeld, Breitenau am Hochlantsch, Fladnitz an der Teichalm, Gasen, Gutenberg-Stenzengreith, Kumberg, Mitterdorf an der Raab, Mortantsch, Naas, Passail, Pernegg an der Mur, Sankt Kathrein am Offenegg, Thannhausen, Weiz
LSG – 42 Peggauer Wand – Lurgrotte Graz-Umgebung  Peggau, Semriach 
 LSG – 43 Ennstal von Ardning bis Pruggern Liezen  Admont, Aigen im Ennstal, Ardning, Gröbming, Irdning-Donnersbachtal, Lassing, Liezen, Michaelerberg-Pruggern, Mitterberg-Sankt Martin, Öblarn, Selzthal, Sölk, Stainach-Pürgg, Wörschach 
LSG – 45 Paltental Liezen Gaishorn am See, Rottenmann, Selzthal, Trieben 
LSG – 48 Pöllauer Tal Hartberg-Fürstenfeld Pöllau, Pöllauberg
LSG – 49 Hochtal Lassing Liezen

Lassing

Tabelle 5: Landschaftsschutzgebiete der Steiermark
Jene Landschaftsschutzgebiete, die nicht in der Tabelle angeführt werden, sind nicht mehr existent.

Blick auf Graz vom Landschaftsschutzgebiet Nördliches und östliches Hügelland von Graz. (Foto: M. Lieb)

Erklärung

Naturparks, Nationalpark, Biosphärenpark, Wildnisgebiet

Das Ziel eines Naturparks ist es, Wissen über die Natur zu vermitteln. Ein Naturpark ist ein allgemein zugänglicher Landschaftsraum, der über Jahrhunderte durch ein Zusammenwirken von Mensch und Natur entstanden ist und besonders günstige Voraussetzungen für die Vermittlung von Wissen über die Natur bietet. Außerdem sind Naturparke zur Erholung geeignet und ihr Erholungs- und Bildungswert wird durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen gesteigert. „Naturpark“ ist eine ergänzende Bezeichnung für bereits als Schutzgebiet ausgewiesene Landschaftsteile – sie stellt demnach keine eigene Schutzgebietskategorie dar. Das Prädikat „Naturpark“ baut auf den vier Funktionssäulen Naturschutz, Bildung, Erholung und Regionalentwicklung auf und stellt an die Regionen folgende Herausforderungen:

  • Schutz und Weiterentwicklung der Landschaft
  • Schaffung von Erholungsmöglichkeiten
  • Ökologische und kulturelle Bildungsangebote
  • Förderung einer nachhaltigen Regionalentwicklung durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Nebenerwerbsmöglichkeiten in Tourismus und Landwirtschaft.

Abbildung 1: Kitzeck im Sausal im Naturpark Südsteiermark. Foto: G. Lieb

„Natur erleben – Natur begreifen“ lautet das Motto der Naturparke, unter dem die Besucherinnen und die Besucher motiviert werden, die Natur bewusster wahrzunehmen und infolgedessen naturgerechter zu handeln.

Derzeit (2020) gibt es in der Steiermark sieben Naturparke, welche sich über insgesamt 34 Naturparkgemeinden erstrecken.

Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsteile

Naturdenkmal

Ein Naturdenkmal ist eine Einzelschöpfung der Natur, wie zum Beispiel besondere Einzelbäume, Felsformationen, Schluchten oder Quellen, die aufgrund ihrer wissenschaftlichen oder kulturellen Bedeutung, ihrer Eigenart, Schönheit oder Seltenheit prägend für Landschafts- oder Ortsbild ist und daher im öffentlichen Interesse erhalten werden soll. 

Aktuell (2020) werden für die Steiermark 680 Naturdenkmäler genannt, deren Erhalt aus Landesmitteln (Landschaftspflegefonds) finanziert wird.

Geschützter Landschaftsteil

Geschützte Landschaftsteile sind – anders als großflächige Landschaftsschutzgebiete – kleinräumige Teilgebiete der Landschaft, die sich durch ihre das Landschafts- oder Ortsbild belebende Natur- oder Kulturdenkmalwürdigkeit auszeichnen. Zu geschützten Landschaftsteilen werden zum Beispiel Grünflächen in urbanen Gebieten erklärt, welche der Erholung dienen und aufgrund ihrer kleinklimatischen, ökologischen und kulturhistorischen Besonderheiten erhaltenswert sind. Oftmals handelt es sich hierbei um Teiche, Wasserläufe, Auen, Hecken und Flurgehölze, Alleen, Parks, Gärten und Freizeitflächen.

Aktuell (2020) werden für die Steiermark 160 geschützte Landschaftsteile genannt.

Auch für Naturdenkmäler und geschützte Landschaftsteile gelten besondere Schutzbestimmungen. Sie dürfen durch menschliche Aktivitäten weder zerstört, verändert oder in ihrem Bestand gefährdet werden. Verantwortlich für etwaige Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen ist die Grundeigentümerin oder der Grundeigentümer oder die bzw. der Verfügungsberechtigte. Verluste durch natürliches Einwirken sind durch entsprechende Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Kann dieser Verpflichtung nicht nachgegangen werden, so müssen entsprechende Maßnahmen, die durch den Landschaftspflegefonds finanziert werden, geduldet werden.


Quelle und Bearbeiter

Quellenverzeichnis

Literatur:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Gesetz vom 30. Juni 1976 über den Schutz der Natur und die Pflege der Landschaft (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 1976 – NschG 1976).

Amt der Steiermärkischen Landesregierung: Gesetz vom 16. Mai 2017 über den Schutz und die Pflege der Natur (Steiermärkisches Naturschutzgesetz 2017 – StNSchG 2017).

Tiefenbach M. (1998): Naturschutz in Österreich. – Monographien des Bundesministeriums f. Umwelt, Jugend und Familie, Band 91. Wien.

Paar M. (2003): Schutzgebiete, Protected Areas in Austria. – Umweltbundesamt, Wien.

Ellmauer T., Knoll T., Pröbstl U. und Suske W. (2005): Managementplanung für Natura 2000 in Österreich. In: Ellwanger G. und Schröder E. (Bearb.)(2006): Management von Natura 2000-Gebieten. – Naturschutz und Biologische Vielfalt, Bd. 26: 269-286. Bonn-Bad Godesberg.

Internet:
Offizielle Internetseite der Naturparke Österreichs:
http://www.naturparke.at/de/Home [Mai 2012].

Internetseite der Steiermärkischen Landesregierung, FA 13C: https://www.verwaltung.steiermark.at/cms/ziel/74838463/DE/
 [Mai 2012, November 2019].

Steirische Natura 2000 Homepage: http://www.natura2000.at/
 [März 2012, November 2019].

Internetseite des Umweltbundesamtes:
https://www.umweltbundesamt.at/umweltsituation/naturschutz/sg/n2000/ [März 2012, November 2019].

Kartengrundlage:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachstelle GIS

Lehrplan Volksschule, Sachunterricht:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/lp_vs_7_su_14051.pdf?61ec03

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Lehrpläne BHS (HLW und Tourismusschulen, HAK, HTL, BAfEP):
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24

Lehrplan Biologie und Umweltkunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs5_779.pdf?61ebyf

Lehrplan Biologie und Umweltkunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Autorinnen und Autoren

Text:
Mag. Patrick Schwager, MSc (2012), Mag.a Bernadette Ebner (2019)

Kartengestaltung:
Mag. Patrick Schwager, MSc (2012), Mag.a Bernadette Ebner (2019)

Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb

Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb

Web-Bearbeitung:
Mag.a Bernadette Ebner (2019)

Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc


Didaktik

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist in allen Schulstufen zu fördern. Dieser Themenbereich eignet sich besonders gut zur Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Biologie, vornehmlich in der 7. Schulstufe, da auch die Lehrplananforderungen teilweise ident sind. Einsatzmöglichkeiten dieser Materialien in unterschiedlicher Intensität bieten sich aber auch in anderen Schulstufen.

Die formulierten Lehrplanbezüge versuchen das jeweilige Thema mit verschiedenen Lehrplaninhalten bzw. Lehrplanforderungen zu verknüpfen. Die möglichen Lernziele, welche mittels des Themas des Schulatlas erreicht werden sollen bzw. können, orientieren sich an den in den Lehrplänen enthaltenen Lerninhalten bzw. -zielen.  Wichtig ist dabei zu beachten, dass die alleinige Bearbeitung der Themen und Arbeitsmaterialien des Schulatlas Steiermark die Erreichung der Lernziele nicht garantieren kann. Eine Einbettung dieser in eine umfassendere, sinnvolle sowie zielorientierte Unterrichtsvorbereitung ist dafür notwendig.

Lehrplanbezüge und Lernziele für die „Grundstufe“ sind immer auf den Sachunterricht ausgelegt. Jene der „Sekundarstufe I“ und „Sekundarstufe II“ beziehen sich auf den aktuell gültigen AHS-Lehrplan, wobei erstgenanntes auch die MS umfasst. Bei Lehrplanbezügen und Lernzielen der BHS-Schulformen, sofern nichts zusätzlich in Klammer angemerkt ist, sind folgende Fächer gemeint: HLW und Tourismusschulen =  Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; HAK = Geografie (Wirtschaftsgeografie); HTL= Geografie, Geschichte und Politische Bildung; BAfEP = Geografie und Wirtschaftskunde. Nach den formulierten Lernzielen ist in Klammer der Bezug zum jeweiligen Lehrplan und Unterrichtsfach sowie der jeweilige Anforderungsbereich (AFB I, II, III) angegeben.

Lehrplanforderungen Grundstufe II

Erfahrungs- und Lernbereich Natur:
Verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur.
Aus der Einsicht in biologische Zusammenhänge die Nutzung der Natur und deren Auswirkungen erkennen und bewerten lernen, möglichst an einfachen Beispielen der unmittelbaren Umgebung der Schülerinnen und Schüler.

  • die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur verstehen (z.B. Pflanzen- und Tierschutz, Schutzgebiete).

Erfahrungs- und Lernbereich Raum:
Räume erschließen, dabei grundlegende geographische Einsichten und Informationen gewinnen.
Kenntnisse über wichtige Bauwerke, Sehenswürdigkeiten, regionalen Besonderheiten etc. des Wohnortes/des Wohnbezirkes erwerben.

  • Übersichten über die Lage einzelner Landschaften erarbeiten (Orte, Flüsse, Gebirge, Verkehrswege) und dabei Verständnis für Zusammenhänge anbahnen (z.B. Landschaft, Siedlung, Wirtschaft).
  • Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch und Landschaft an einem Beispiel (zentrale Lage – Verkehrsknoten – Industrie, schöne Landschaft – Fremdenverkehrszentrum) verstehen lernen.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde

2. Klasse:
Der Dienstleistungsbereich:

  • Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

4. Klasse:
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

  • Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.
  • Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
  • Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Biologie und Umweltkunde

1. Klasse
Ökologie und Umwelt:

  • Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten. Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.


2. Klasse:

Ökologie und Umwelt:

  • Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

3. Klasse:
Ökologie und Umwelt:

  • Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde

5. Klasse (1. und 2. Semester):
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt.
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren.

  • Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren.
  • Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen.  
  • Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren.

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren.  

  • Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären.
  • Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren.

6. Klasse (3.Semester):
Kompetenzmodul 3:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Außerwert- und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen.

  • Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen.

6. Semester (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Regionale Entwicklungspfade vergleichen.

  • Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern.  
  • Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen.

7. Klasse (6. Semester):
Kompetenzmodul 6:
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft.
Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern.

  • Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen.
  • Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern.  
  • Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Biologie und Umweltkunde

6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:

  • Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit.

7. Klasse (6. Semester):
Kompetenzmodul 6:

  • Charakteristika nachhaltiger Entwicklung (an Hand eines ausgewählten regionalen und/oder globalen Beispiels).

Lehrplanforderungen BHS  

HAK:
II. Jahrgang (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Wirtschafts- und Lebensraum Österreich:

  • Naturräumliche Nutzungspotenziale, Wirtschaftsstandort, Infrastruktur und Raumplanung, Tourismus.

HLW und Tourismusschulen:
III. Jahrgang (5. Semester):
Kompetenzmodul 5:

  • Nutzung von Naturräumen.

V. Jahrgang (9. Semester):
Kompetenzmodul 9:
Österreich:

  • Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.
  • Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.
  • Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

BAfEP:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich „Naturräume“:

  • Landschaftsökologische Zonen, wirtschaftliche Nutzung.

Die Schülerinnen und Schüler können:

  • Pflanzen- und Tierschutz in Verbindung mit Naturschutzgebieten beschreiben. (Grundstufe II / AFB I)
  • die steirischen Naturschutzgebiete kartographisch zuordnen. (Grundstufe II / AFB I)
  • Daten bezüglich Naturschutzes in der Steiermark sammeln, auswerten und im Zuge einer Präsentation darstellen. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB I, II, III)
  • Naturschutzmaßnahmen als Gegenwarts- und Zukunftsprobleme darstellen, welche überregional zu lösen sind und diese durch Beispiele veranschaulichen. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB I)
  • Umwelt- und Naturschutz der verschiedenen Ökosysteme an konkreten Beispielen darstellen. (Sekundarstufe I – Biologie und Umweltkunde / AFB II)
  • Naturschutzgebiete als Folge von regionalen Konflikten mit den verschiedenen dahinter stehenden politischen Interessen verstehen und darstellen. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
  • mittels der Auseinandersetzung mit bereits vorhandenen Naturschutzmaßnahmen eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln ableiten und entwickeln. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB III)
  • Beispiele für ökologisch nachhaltige Entwicklungen anhand der steirischen Naturschutzgebiete diskutieren. (Sekundarstufe II – Biologie und Umweltkunde / AFB II)
  • naturräumliche Nutzungspotenziale der Naturschutzgebiete Österreichs hinsichtlich sanften Tourismus veranschaulichen. (HAK / AFB I)
  • naturräumliche Gegebenheiten Österreichs in Verbindung mit deren ökotouristischer Nutzung beschreiben. (HLW und Tourismusschulen / AFB I)
  • sanfte Nutzungen natürlicher Lebensräume durch den Menschen anhand der österreichischen Naturschutzgebiete analysieren. (BAfEP / AFB II)

Biodiversität – damit ist die Vielfalt der Arten und Lebensräume in unserer Natur- und Kulturlandschaft gemeint – ist ebenso vielgestaltig, wie die Interessen des Menschen, diese zu nutzen oder zu schützen. Will man diese Vielfalt nachhaltig bewahren, muss das Verständnis für andere Ansichten und Interessen in unserer Gesellschaft wachsen. Offener Informationsaustausch sowie die Bereitschaft zum Interessensaustausch sind dafür wichtige Ansatzpunkte. Die Steiermark ist reich an diesen biotischen und abiotischen Ressourcen, welche es mit Bedacht zu nutzen gilt. Eine Vielzahl an Schutzgebieten unterschiedlicher Art soll dazu beitragen, diesen Reichtum zu erhalten. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema des „Unter-Schutz-Stellens“ ist durchaus angebracht – immerhin zeichnen sich die vielfältigen Schutzgebietskategorien durch unterschiedliche Schwerpunkte im Schutz ihrer Schutzgüter aus.
Im vorliegenden Text wird einerseits ein kurzer Überblick über die Situation des Naturschutzes in Österreich gegeben und andererseits werden die wichtigsten Schutzgebietskategorien vorgestellt. Thematische Karten veranschaulichen die Verbreitung und Ausdehnung dieser Schutzgebiete.