5.6.6 UNESCO-Biosphärenparks

5.6.6 UNESCO-Biosphärenparks


Erklärung

UNESCO-Biosphärenparks in Österreich

Biosphärenreservate – Modellregionen für eine nachhaltige Entwicklung

Biosphärenparks sind von der UNESCO anerkannte Schutzgebiete, welche den Naturschutz unter Einbeziehung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der jeweiligen Region durch den Menschen in den Mittelpunkt rücken. Es handelt sich dabei um eine Schutzgebietskategorie, die von der UNESCO 1970 initiiert wurde und im Rahmen des Programmes Mensch und Biosphäre (Man and Biosphere, MAB) seit 1976 umgesetzt wird.

Der Begriff Biosphäre bezeichnet die Gesamtheit der von Lebewesen besiedelten Schichten der Erde. Der Begriff schließt damit den erdnahen Luftraum, den Boden, Höhlensysteme und Gewässer, aber auch den unteren Bereich der Atmosphäre als Flugraum der Vögel und Verbreitungsraum von Pollen und Sporen ein. Der Ausdruck Biosphärenreservat setzt sich aus den Wörtern „Biosphäre“ (= Lebensraum) und „Reservat“ (vom lateinischen reservare = bewahren) zusammen. 

In Österreich hat man sich offiziell auf den Begriff Biosphärenpark geeinigt. In Biosphärenparks wird Naturschutz nicht im klassischen Sinne betrieben. Vielmehr wird ein interdisziplinärer Ansatz mit besonderem Fokus auf die Beziehung zwischen Natur und Mensch verfolgt. Jeder Biosphärenpark besitzt eine Schutzfunktion, eine Entwicklungsfunktion sowie eine Forschungs- und Bildungsfunktion. Mittlerweile hat die UNESCO weltweit 714 Biosphärenreservate in 129 Staaten (Stand Oktober 2020) im Rahmen des Programmes „Mensch und Biosphäre“ anerkannt. 

Ziele und Funktionen

Biosphärenreservate umfassen alle Ökosysteme der Erde und reichen von tropischen Regenwäldern über Hochgebirgs- und Wüstenlandschaften bis hin zu vulkanischen Inseln wie dem Galapagos-Archipel. Sie tragen damit auch zum Schutz von Wildsorten unserer wichtigsten Kulturpflanzen oder zum Erhalten kultureller Werte sowie traditionellem Wissen indigener Völker bei.

Die nominierten Gebiete können aus geographischer, naturräumlicher, ökonomischer und kultureller Sicht unterschiedlicher nicht sein, dennoch sind sie durch ein gemeinsames Interesse verbunden. In allen Reservaten wird der Frage nachgegangen, wie natürliche Ressourcen erhalten und nachhaltig genutzt werden können. Vor allem profitiert davon die regionale Bevölkerung. Durch den Zusammenschluss zu einem Weltnetz wird die internationale Kooperation zwischen den Biosphärenreservaten gefördert, Forschungsergebnisse werden ausgetauscht, Konfliktlösungsstrategien werden auf ihre Übertragbarkeit hin untersucht und zentrale Umweltbeobachtungsstätten werden eingerichtet. 

Wie Nationalparks sind auch Biosphärenparks in unterschiedliche Zonen mit verschiedenen Funktionen gegliedert. Ein Nationalpark dient vorwiegend dem Natur- und Wildtierschutz. Seine Kernzone muss mindestens 75% der Gesamtfläche des Nationalparks ausmachen. Anders als bei den Nationalparks, welche die Aktivität des Menschen weitgehend ausklammern, sehen Biosphärenparks den Menschen jedoch als Bestandteil des Lebensraumes. Denn der Mensch hat über die Jahrhunderte wertvolle Kulturlandschaften mit einer hoher Artenvielfalt entwickelt, die es ebenfalls zu erhalten gilt.

Biosphärenreservate erfüllen im Wesentlichen drei Funktionen. In ihrer Schutzfunktion bewahren sie die Landschaft, Ökosystemfunktionen, die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt. Der Förderung einer soziokulturellen, ökonomisch und ökologisch vertretbaren wirtschaftlichen und menschlichen Entwicklung kommt die Entwicklungsfunktion nach. Forschung und Umweltbeobachtung aber auch unterschiedliche Projekte zur nachhaltigen Entwicklung sind Bestandteile der Logistik- und Erkenntnisgewinnungsfunktion.

Um der Multifunktionalität der Biosphärenreservate nachkommen zu können, wurden die Gebiete zoniert. Die Kernzonen sind für den klassischen Naturschutz reserviert und liegen meist in gesetzlich verordneten Schutzgebieten wie Nationalparks, Naturschutzgebieten oder Natura 2000 Schutzgebieten. Der Erhalt von naturnahen Lebensräumen mit nur geringer menschlicher Einflussnahme hat oberste Priorität. Ökologisch vertretbare Nutzung ist in den daran anschließenden Pufferzonen zulässig. In der Entwicklungszone ist Raum für Wirtschaft, Erholung und das tägliche Leben der Bevölkerung. Sie dient als Testgebiet für die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsformen.

Von der Idee zur Umsetzung

Auf der 16. Generalkonferenz der UNESCO (1970) als interdisziplinäres Wissenschaftsprogramm gegründet, war es das erste zwischenstaatliche Umweltprogramm, welches sich im Besonderen mit der Mensch-Umwelt-Beziehung beschäftigte. Zu Beginn war das MAB-Programm eines von vielen internationalen Forschungsprojekten. Am Anfang bestand die Idee, ein weltweites Schutzgebietsnetzwerk zu errichten – Modellregionen, in denen Umweltveränderungen beobachtet sowie umweltschonende Nutzungsformen entwickelt und in der Praxis getestet werden sollen. Die ausgewählten Gebiete sollten die Grundlage für reproduzierbare Forschungsprojekte darstellen sowie Orte der Bildung und Ausbildung sein. Thematisch gliederte sich das Programm in 14 Teilforschungsbereiche und umfasste das gesamte Spektrum terrestrischer sowie limnischer Ökosysteme. Die ehrgeizige Unternehmung sah vor, dass Ökonomen, Ökologen und Sozialwissenschaftler politischen Entscheidungsträgern, durch gemeinsames Zusammenwirken, Handlungsempfehlungen für eine nachhaltig positive Entwicklung zur Verfügung stellen.

1974 wurden von einer Sonderarbeitsgruppe die Kriterien für die Einrichtung von Biosphärenreservaten festgelegt. Schon zwei Jahre später (1976) wurde mit 57 Gebieten das Weltnetz der Biosphärenreservate gegründet. Vorerst standen Naturschutz und Forschung im Vordergrund des Programmes, viele Gebiete waren schon vorher als Nationalparks oder Naturreservate unter besonderen Schutz gestellt. Der Schwerpunkt in den Biosphärenreservaten war in der Grundlagenforschung angesiedelt und spezielle Mensch-Umweltbeziehungen waren eher die Ausnahme. 

Bei der internationalen Konferenz „Ecology in Action“ (1981) blickte das MAB-Programm bereits auf ein zehnjähriges Bestehen zurück. Diskutiert wurden die Probleme und Defizite bei der Umsetzung des Programmes. Auch beim ersten Biosphärenreservatkongress (1983) stand die Frage im Raum, wie ein derartiges Netzwerk tatsächlich funktionieren könnte. Als wichtigstes Ergebnis dieses Kongresses gilt der Aktionsplan mit 35 Handlungsempfehlungen für den Erhalt der biologischen Vielfalt, den verbesserten Austausch innerhalb des Netzwerkes und der Schaffung einer effektiveren Verbindung von Schutz- und Nutzungsinteressen. Im Dezember 1984 wurde der Aktionsplan vom internationalen Koordinationsrat (International Coordination Council, ICC) angenommen. 

Nach und nach wuchs das weltweite Interesse an Biosphärenreservaten. 1992 wurde ein weiteres Beratungskomittee (Advisory Comittee on Biosphere Reserves) eingeführt, um die Qualität der Gebiete zu vereinheitlichen. Das Ziel lag darin, die Regeln für die Aufnahme neuer Gebiete klar zu definieren. Die Experten erarbeiteten bei ihrem ersten Treffen 17 Handlungsempfehlungen. Zur Diskussion stand unter anderem, wie die Biogeographischen Regionen am besten durch das Netzwerk abgedeckt werden können. Darüber hinaus wurden Fragen der Zonierung der Gebiete, rechtliche Grundlagen für die Schutzkategorien und Managementpläne besprochen. 

Ein Meilenstein in der Entwicklung des Konzeptes der Biosphärenreservate war die zweite Biosphärenreservate-Konferenz in Sevilla (1995) an der sich 387 Teilnehmer aus mehr als 100 Ländern beteiligten. Die entscheidende Erkenntnis war, dass der Schutz der biologischen Vielfalt nicht isoliert von den menschlichen Bedürfnissen angesehen werden darf. Das Konzept für das Programm wurde daraufhin neu überarbeitet. Seit dieser Neuorientierung dient das MAB-Programm als Instrument zur Umsetzung der 1992 in Rio de Janeiro erarbeiteten Agenda 21 und der in diesem Rahmen beschlossenen Umweltabkommen (Biodiversitätsabkommen). 

Die Sevilla-Strategie umfasst ein 90-Punkte-Programm mit Empfehlungen auf globaler, nationaler und regionaler Ebene sowie die Internationalen Leitlinien für das Weltnetz der Biosphärenreservate. Die Richtlinien sind nicht völkerrechtlich bindend, allerdings wurden die Papiere von allen Mitgliedsstaaten der UNESCO anerkannt und daher haben sich die UNESCO-Staaten freiwillig dazu verpflichtet die Kriterien bei der Einrichtung von Biosphärenreservaten einzuhalten.

Die wesentlichen Eckpunkte der Sevilla-Strategie lassen sich mit folgenden 4 Punkten beschreiben:

  1. Nutzung der Biosphärenreservate zur Erhaltung der natürlichen Artenvielfalt und kulturellen Vielfalt.
  2. Nutzung der Biosphärenreservate als Modelle für die Landbewirtschaftung und für Ansätze der nachhaltigen Entwicklung.
  3. Nutzung der Biosphärenreservate zur Forschung, Umweltbeobachtung, Bildung und Ausbildung.
  4. Umsetzung des Konzepts der Biosphärenreservate.

Nach Sevilla waren viele Länder angeregt, ihre bestehenden Gebiete in Bezug auf die internationalen Leitlinien zu überprüfen. Die in den folgenden Jahren hinzukommenden Gebiete entsprachen dem multifunktionalen Ansatz weitaus mehr als die bisherigen.

Mit der dritten Biosphärenreservate-Konferenz in Madrid (2008) wurde das Konzept erneut an die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts angepasst und enger an bestehende internationale Abkommen geknüpft. Besondere Herausforderungen bestehen etwa in Bezug auf die Klimawandelproblematik, den Verlust an Biodiversität und kultureller Vielfalt oder in Bezug auf Urbanisierung als Motor für Umweltveränderungen. Der Madrider Aktionsplan sieht folgende Gesamtziele vor:

  1. Verankerung der Agenden für Forschung, Schulung, Kompetenzaufbau und Demonstration des MAB an der Schnittstelle zwischen den miteinander verknüpften Problemfeldern „Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Biodiversität“, „Begrenzungs- und Anpassungsmaßnahmen in Bezug auf den Klimawandel“ sowie „sozioökonomisches und kulturelles Wohlergehen von Bevölkerungsgruppen“.
  2. Ermöglichung der aktiven Nutzung von Orten im Weltnetz der Biosphärenreservate als Lernstätten für nachhaltige Entwicklung.
  3. Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit zur 30-jährigen Arbeit im MAB-Programm.
  4. Beitrag zur Entstehung einer neuen Generation von Theoretikern und Praktikern.

Organisation des MAB-Programmes

Das oberste Steuerungsgremium ist der internationale Koordinationsrat (International Coordination Council, ICC). Er setzt sich aus 34 Mitgliedsstaaten zusammen, die alle zwei Jahre bei der Generalkonferenz der UNESCO gewählt werden. Neben der Leitung und Überwachung des MAB-Programmes sind seine Aufgaben vielfältig. So überprüft der Rat, ob das Programm korrekt umgesetzt wird, koordiniert und fördert die internationale Zusammenarbeit und die Kooperation zwischen den Projekten oder priorisiert Projekte und Aktivitäten im MAB-Programm. Darüber hinaus entscheidet der Koordinationsrat über die Aufnahme neuer Biosphärenparks. 

Bei den Ratstreffen werden außerdem die Mitglieder des MAB-Büros gewählt. Zwischen den Versammlungen übernimmt das MAB-Büro die Aufgabe des Rates. Auch das Personal des MAB-Büros setzt sich aus gewählten Mitgliedern zusammen.

Das MAB-Sekretariat hat seinen Sitz in Paris und ist in der UNESCO-Abteilung für Ökologische Wissenschaften angesiedelt. Es vertritt das MAB-Programm nach außen und dient als zentrale Anlaufstelle der nationalen MAB-Komitees, welche in den jeweiligen Mitgliedsstaaten für die Umsetzung des Programmes verantwortlich sind. Außerdem organisiert das Sekretariat die Sitzungen des Internationalen Koordinationsrates (ICC), die alle zwei Jahre stattfinden. 

Auf nationaler Ebene haben viele Staaten Nationalkomitees eingerichtet. In Österreich wird das Programm vom Lebensministerium, dem Umweltbundesamt sowie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften betreut – sie bilden das Nationalkomitee.

Wie wird ein Gebiet zum Biosphärenreservat?

Zu jeweils zwei Terminen im Frühjahr und im Herbst können Staaten Gebiete als Biosphärenreservate nominieren und bei der UNESCO einreichen. Die fachliche Evaluierung der Anträge vor der offiziellen Einreichung fällt in Österreich in den Aufgabenbereich des Nationalkomitees.  Die Internationalen Leitlinien regeln die Mindestbedingungen für eine Aufnahme in das Programm bzw. die Kriterien für periodische Überprüfung der Reservate.

Aufgrund der Vielfalt des Landes und der Projekte beschloss das Österreichische Nationalkomitee, jeden Antrag für sich zu bewerten. Andere Länder, wie etwa Deutschland, entwickelten zur Hilfestellung nationale Richtlinien, um beispielsweise Mindestgrößen von Biosphärenreservaten oder die prozentuale Aufteilung der Biosphärenreservat-Zonen zu regeln. Die deutschen Leitlinien werden in Österreich allerdings oft zur Orientierung herangezogen.

Auf internationaler Ebene erfolgt die Anerkennung einer Region als Biosphärenreservat durch das MAB-Büro der UNESCO. Nach der Aufnahme (Nominierung) eines Gebietes besteht eine Berichtspflicht über den aktuellen Zustand des Biosphärenreservates im Abstand von zehn Jahren. Es wird überprüft, ob die Richtlinien der UNESCO umgesetzt werden. Das Beratungskomitee steht den Ländern mit Empfehlungen und Verbesserungsvorschlägen beratend zur Seite. Können die UNESCO-Kriterien dauerhaft nicht erfüllt werden, kann das Prädikat wieder entzogen werden. 

Österreichische Biosphärenparks

Mit der Nominierung der vier Gebiete Gurgler Kamm, Gossenköllesee, Neusiedlersee und Lobau zu Biosphärenparks 1977 beteiligte Österreich sich von Anfang an am Entstehen des Biosphären-Weltnetzes. Über viele Jahre hinweg lag der Fokus vor allem auf der naturwissenschaftlichen Grundlagenforschung. Ein besonderes Engagement bei der Errichtung der vier Biosphärenparks kam von der Seite der Wissenschaftler Prof. Heinz Löffler (Neusiedlersee und Untere Lobau) sowie Prof. Walter Moser (Gurgler Kamm und Gossenköllesee), welche als Hauptinitiatoren der ersten Biosphärenparks gelten. Diese Gebiete der „ersten Generation“ entsprechen allerdings nicht der Vorstellung einer Modellregion für eine nachhaltige Entwicklung, denn die Schwerpunkte liegen eindeutig auf der Forschung (Gurgler Kamm und Gossenköllesee) sowie im Erhalt von Naturraum (Neusiedlersee und Lobau). 

Mit der Sevilla-Strategie (1995) verdeutlichte die UNESCO, dass das Ziel der Biosphärenparks in der Entwicklung von nachhaltigen Nutzungsformen besteht, um damit die Lebensansprüche zukünftiger Generationen zu wahren. 1977 erfolgte bei der Nominierung noch keine Zonierung der Gebiete. Am Neusiedlersee wurde im Nachhinein die Kernzone des Nationalparks als Kernzone des Biosphärenparks ausgewiesen. Außerdem leben in den Biosphärenparks der ersten Generation auch keine Menschen, weshalb Entwicklungszonen gänzlich entfallen. Auch ihre Bekanntheit in den angrenzenden Gemeinden war eher dürftig. In vielen Bereichen überlagern sich die Funktionen von Nationalparks und Biosphärenparks. Nationalparks waren im Bewusstsein der Bevölkerung oftmals präsenter. Insofern entsprachen die „alten“ Gebiete den Anforderungen der Sevilla-Strategie nicht mehr. Die vier ersten Biosphärenparks wurden daher in den Jahren 2014 und 2016 zurückgezogen, da die Kriterien zur Führung des Prädikats „Biosphärenreservat“ nicht ausreichend umgesetzt werden konnten.

Gebietsname
Bundesland
Fläche (ha)
Höhe (m) Jahr der UNESCO Anerkennung
Gossenköllesee Tirol 85 2413 – 2828 1977 – 2014
Gurgler Kamm Tirol 1 500 1900 – 3400 1977 – 2014
Untere Lobau Wien 1 037 150 – 155 1977 – 2016
Neusiedlersee Burgenland 25 000 114 – 480 1977 – 2016
Großes Walsertal Vorarlberg 19 200 580 – 2704 2000
Wienerwald Wien, Niederösterreich 105 645 160 – 893 2005
Salzburger Lungau & Kärntner Nockberge  Salzburg, Kärnten 149 000 300 – 3000 2012
Unteres Murtal Steiermark 13 000 ca. 210 2019

Tabelle 1: Biosphärenparks in Österreich

Im Jahr 2000 wurde mit dem Großen Walsertal der erste „moderne“ Biosphärenpark gegründet. Das Große Walsertal liegt im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Der Name des Tales stammt von den Walsern, welche das Gebiet im 13. Jahrhundert besiedelten. Die steilen Berghänge des alpinen Kerbtales sind weder gut für den ausgedehnten Wintertourismus, noch für ertragreiche Landwirtschaft geeignet. So kam es, dass seit den 1960er Jahren immer mehr Menschen ihre Heimat verließen. Es stellte sich die Frage, wie das entlegene Seitental des Walgaues als Lebens- und Wirtschaftsraum für die bestehenden und zukünftigen Generationen erhalten werden kann. 

Durch die Errichtung eines Biosphärenparks erhoffte sich die Bevölkerung positive Impulse für die Regionalentwicklung und die Ankurbelung des Tourismus bei gleichzeitigem Erhalt der Identität. Von Anfang an war die Bevölkerung in die Entwicklung des Biosphärenparkkonzeptes eingebunden. Die beiden Naturschutzgebiete „Gadental“ und „Faludriga-Nova“ wurden zum Erhalt der Biodiversität als Kernzonen eingerichtet. 

Im Jahr 2005 konnte der Biosphärenpark Wienerwald realisiert werden. Das Gebiet liegt zwischen den östlichen Ausläufern der nördlichen Kalkalpen und dem beginnenden pannonischen Hügelland und präsentiert sich als ein Mosaik aus Laubwäldern in enger Verzahnung mit artenreichen Wiesen.

Wegen der Nähe zur Großstadt Wien war der Wienerwald vor allem mit dem Beginn der Industrialisierung einem erhöhten Nutzungsdruck ausgesetzt. Durch politische Initiativen wie jene durch Joseph Schöffel (österreichischer Journalist, Politiker und Naturschützer) und Adelshäuser wie dem Haus Liechtenstein konnte die weitreichende Zerstörung des Wienerwaldes verhindert werden. Eine erste Unterschutzstellung erfolgte 1905 durch die Stadt Wien. 2002 wurde in einer Machbarkeisstudie erörtert, welche Art des Schutzes, Nationalpark oder Biosphärenreservat, zielführender für die Region ist. 

In Salzburg und Kärnten wurde 2012 ein weiterer Biosphärenpark von der UNESCO anerkannt. Seit 1987 existiert der Nationalpark Nockberge (nicht nach IUCN Kriterien). Es handelt sich um eine Almlandschaft, die aufgrund ihrer Geologie sowie ihrer Flora und Fauna einzigartig für die Zentralalpen ist. Im Norden daran schließt der Lungau an. Auch wenn die Flüsse Mur und Taurach den Lungau nach Osten zur Steiermark öffnen, verlief die Hauptverkehrsroute seit jeher in Richtung Nord-Süd. Die Anbindung zu Kärnten hat damit lange Tradition. Das Gebiet ist schon seit der Steinzeit bewohnt. Die Haupteinnahmequelle der bäuerlichen Bevölkerung ist der Ackerbau und die Viehzucht sowie der Bergbau. Nachhaltige Wirtschaftsweisen sind prägend für das dünn besiedelte Gebiet. Heute ist die Region ein beliebtes Urlaubsziel und besticht im Besonderen mit nachhaltigem Naturtourismus. 

Der jüngste Biosphärenpark Österreichs (seit Juni 2019) ist das Untere Murtal in der Steiermark. Die Anerkennung von 13 000 Hektar Flusslandschaft ist ein großer Gewinn für Natur und Mensch. Die natürliche Flussdynamik schafft ständig neue Lebensräume für unzählige bedrohte Tier- und Pflanzenarten, darunter mehr als 300 Vogelarten. Auch zahlreiche Fischarten nutzen das Flusssystem auf ihren Wanderungen. Und nicht zuletzt schützen intakte Auen Siedlungen vor Hochwässern und garantieren die Versorgung mit sauberem Trinkwasser. Mit der Aufnahme des steirischen Biosphärenparks an der Mur, die an der kroatisch-ungarischen Grenze in die Drau und diese später in die Donau mündet, kann nun der Startschuss für die Einreichung eines Fünf-Länder Biosphärenparks „Mur-Drau-Donau“, den so genannte „Amazonas Europas“, fallen. Die Flussgebiete von Kroatien und Ungarn erhielten bereits 2012 den Status eines Biosphärenparks, gefolgt von Serbien (2017) und Slowenien (2018). 2019 ist nun das Untere Murtal in Österreich als Biosphärenpark anerkannt – im nächsten Schritt möchten nun alle fünf Länder einen gemeinsamen Antrag zur Anerkennung als Fünf-Länder Biosphärenpark an die UNESCO stellen.

Die Mur stellt zum Teil den UNESCO-Biosphärenpark „Unteres Murtal“ dar und bildet die Grenze zwischen Österreich (Steiermark) und Slowenien. (Foto: M.Lieb)


Quelle und Bearbeiter

Quellenverzeichnis

Literatur: 
Seite „Biosphärenreservat“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 19. März 2016, URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Biosph%C3%A4renreservat&oldid=152661742
(Abgerufen: 4. April 2016).

Seite „Biosphärenpark Wienerwald“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 14. Oktober 2015, URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Biosph%C3%A4renpark_Wienerwald&oldid=146993214
(Abgerufen: 14. April 2016).

Seite „Gossenköllesee“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 17. März 2016, URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Gossenk%C3%B6llesee&oldid=152577279
(Abgerufen: 28. April 2016).

Seite „Liste der Biosphärenreservate in Österreich“. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie. Bearbeitungsstand: 31. März 2016, URL: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Liste_der_Biosph%C3%A4renreservate_in_%
C3%96sterreich&oldid=153038894
(Abgerufen: 4. April 2016).

Österreichische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.) (2005): Leben in Vielfalt. Biosphärenparks in Österreich – Modellregionen für nachhaltige Entwicklung, URL: http://austriaca.at/3337-5inhalt?frames=yes (Abgerufen: 4. April 2016).

o. V. Aktionsplan von Madrid für Biosphärenreservate. www.unesco.de, Bearbeitungsstand: 4. April 2016, URL: http://www.unesco.de/infothek/dokumente/konferenzbeschluesse/madrid-aktionsplan.html (Abgerufen: 4. April 2016).

Webseite der Österreichischen UNESCO-Kommission, Presseartikel vom 30. Juli 2019:
https://www.unesco.at/presse/artikel/article/neuer-unesco-biosphaerenpark-unteres-murtal-in-der-steiermark/
(Abgerufen: 13. November 2019).

Weiterführende Links:
http://www.biosphaerenpark.eu/

UNESCO:
http://www.unesco.org/new/en/natural-sciences/environment/ecological-sciences/biosphere-reserves/europe-north-america/ 

Kartengrundlage:
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Fachstelle GIS

Lehrplan Volksschule, Sachunterricht:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/lp_vs_7_su_14051.pdf?61ec03

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf

Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Lehrplan Biologie und Umweltkunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs5_779.pdf?61ebyf

Lehrplan Biologie und Umweltkunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568

Lehrpläne BHS (HLW und Tourismusschulen, HAK, HTL, BAfEP):
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24

Autorinnen und Autoren

Text:
Mag. Patrick Schwager, MSc (2016)

Kartengestaltung:
Mag. Patrick Schwager, MSc (2016), Mag.a Bernadette Kreuzer (2019)

Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb

Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb

Web-Bearbeitung:
Mag.a Bernadette Kreuzer (2019)

Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc


Didaktik

Fächerübergreifendes und projektorientiertes Arbeiten ist in allen Schulstufen zu fördern. Dieser Themenbereich eignet sich besonders gut zur Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsfach Biologie, vornehmlich in der 7. Schulstufe, da auch die Lehrplananforderungen teilweise ident sind. Einsatzmöglichkeiten dieser Materialien in unterschiedlicher Intensität bieten sich aber auch in anderen Schulstufen.

Die formulierten Lehrplanbezüge versuchen das jeweilige Thema mit verschiedenen Lehrplaninhalten bzw. Lehrplanforderungen zu verknüpfen. Die möglichen Lernziele, welche mittels des Themas des Schulatlas erreicht werden sollen bzw. können, orientieren sich an den in den Lehrplänen enthaltenen Lerninhalten bzw. -zielen.  Wichtig ist dabei zu beachten, dass die alleinige Bearbeitung der Themen und Arbeitsmaterialien des Schulatlas Steiermark die Erreichung der Lernziele nicht garantieren kann. Eine Einbettung dieser in eine umfassendere, sinnvolle sowie zielorientierte Unterrichtsvorbereitung ist dafür notwendig.

Lehrplanbezüge und Lernziele für die „Grundstufe“ sind immer auf den Sachunterricht ausgelegt. Jene der „Sekundarstufe I“ und „Sekundarstufe II“ beziehen sich auf den aktuell gültigen AHS-Lehrplan, wobei erstgenanntes auch die MS umfasst. Bei Lehrplanbezügen und Lernzielen der BHS-Schulformen, sofern nichts zusätzlich in Klammer angemerkt ist, sind folgende Fächer gemeint: HLW und Tourismusschulen =  Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft; HAK = Geografie (Wirtschaftsgeografie); HTL= Geografie, Geschichte und Politische Bildung; BAfEP = Geografie und Wirtschaftskunde. Nach den formulierten Lernzielen ist in Klammer der Bezug zum jeweiligen Lehrplan und Unterrichtsfach sowie der jeweilige Anforderungsbereich (AFB I, II, III) angegeben.

Lehrplanforderungen Grundstufe II

Erfahrungs- und Lernbereich Natur:
Verantwortungsbewusstes Verhalten gegenüber der Natur.
Aus der Einsicht in biologische Zusammenhänge die Nutzung der Natur und deren Auswirkungen erkennen und bewerten lernen, möglichst an einfachen Beispielen der unmittelbaren Umgebung der Schülerinnen und Schüler.

  • die Notwendigkeit von Gesetzen und Maßnahmen zur Erhaltung der Natur verstehen (z.B. Pflanzen- und Tierschutz, Schutzgebiete).

Erfahrungs- und Lernbereich Raum:
Räume erschließen, dabei grundlegende geographische Einsichten und Informationen gewinnen.
Kenntnisse über wichtige Bauwerke, Sehenswürdigkeiten, regionalen Besonderheiten etc. des Wohnortes/des Wohnbezirkes erwerben.

  • Übersichten über die Lage einzelner Landschaften erarbeiten (Orte, Flüsse, Gebirge, Verkehrswege) und dabei Verständnis für Zusammenhänge anbahnen (z.B. Landschaft, Siedlung, Wirtschaft).
  • Das Beziehungs- und Wirkungsgefüge von Mensch und Landschaft an einem Beispiel (zentrale Lage – Verkehrsknoten – Industrie, schöne Landschaft – Fremdenverkehrszentrum) verstehen lernen.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde

2. Klasse:
Der Dienstleistungsbereich:

  • Erfassen der wirtschaftlichen Bedeutung von Freizeit und Tourismus.

4. Klasse:
Gemeinsames Europa – vielfältiges Europa:

  • Die Vielfalt Europas – Landschaft, Kultur, Bevölkerung und Wirtschaft – erfassen.
  • Informationen über ausgewählte Regionen und Staaten gezielt sammeln und strukturiert auswerten.
  • Erkennen, dass manche Gegenwarts- und Zukunftsprobleme nur überregional zu lösen sind, um damit die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit gesamteuropäischen Fragen zu fördern.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe I – Biologie und Umweltkunde

1. Klasse:
Ökologie und Umwelt:

  • Anhand von Vertretern der Wirbeltiere und/oder des Ökosystems Wald sind ökologische Grundbegriffe (biologisches Gleichgewicht, Nahrungsbeziehungen, ökologische Nische) zu erarbeiten. Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sollen thematisiert und hinterfragt werden. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu bearbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

2. Klasse:
Ökologie und Umwelt:

  • Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Ökosysteme Wald und heimisches Gewässer zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursache und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

3. Klasse:
Ökologie und Umwelt:

  • Positive wie negative Folgen menschlichen Wirkens sind hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Ökosystem Boden zu analysieren und zu hinterfragen. Umweltprobleme, deren Ursachen und Lösungsvorschläge sind zu erarbeiten. Umwelt-, Natur- und Biotopschutz sollen an konkreten Beispielen demonstriert werden.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde

5. Klasse (1. und 2. Semester):
Die soziale, ökonomisch und ökologisch begrenzte Welt.
Gliederungsprinzipien der Erde nach unterschiedlichen Sichtweisen reflektieren.

  • Gliederungsmöglichkeiten der Erde nach naturräumlichen, kulturellen, politischen und ökonomischen Merkmalen analysieren.  
  • Interessensgebundenheit von Gliederungen vergleichen.  
  • Geographien durch Zonierungen/Gliederungen/Grenzziehungen machen und reflektieren.

Nutzungskonflikte an regionalen Beispielen reflektieren.  

  • Regionale Konflikte über die Verfügbarkeit von knappen Ressourcen (Boden, Wasser, Bodenschätze usw.) und dahinter stehende politische Interessen erklären
  • Tragfähigkeit der Einen Welt zukunftsorientiert reflektieren.

6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Außerwert- und Inwertsetzung von Produktionsgebieten beurteilen.

  • Eignung von Räumen für die Tourismusentwicklung sowie Folgen der Erschließung beurteilen.

6. Klasse (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Vielfalt und Einheit – Das neue Europa.
Regionale Entwicklungspfade vergleichen.

  • Anhand ausgewählter Beispiele die Veränderungen in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft durch Beitritt und Mitgliedschaft in der Europäischen Union erörtern.  
  • Die Bedeutung grenzüberschreitender Zusammenarbeit für die Raumentwicklung erfassen.

7. Klasse (6. Semester):
Kompetenzmodul 6:
Österreich – Raum – Gesellschaft – Wirtschaft.
Naturräumliche Chancen und Risiken erörtern.

  • Naturräumliche Gegebenheiten als Chance der Regionalentwicklung erkennen.
  • Naturräumliche sowie soziale Gegebenheiten und Prozesse als Ursachen ökologischer Probleme erörtern.
  • Eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln entwickeln.

Lehrplanforderungen Sekundarstufe II – Biologie und Umweltkunde

6. Klasse (3. Semester):
Kompetenzmodul 3:

  • Vernetzte Systeme: Ökologie, Ökonomie und Nachhaltigkeit.

7. Klasse (6. Semester):
Kompetenzmodul 6:

  • Charakteristika nachhaltiger Entwicklung (an Hand eines ausgewählten regionalen und/oder globalen Beispiels).

Lehrplanforderungen BHS  

HAK:
II. Jahrgang (4. Semester):
Kompetenzmodul 4:
Wirtschafts- und Lebensraum Österreich:

  • Naturräumliche Nutzungspotenziale, Wirtschaftsstandort, Infrastruktur und Raumplanung, Tourismus.

HLW und Tourismusschulen:
III. Jahrgang (5. Semester):
Kompetenzmodul 5:

  • Nutzung von Naturräumen.

V. Jahrgang (9. Semester):
Kompetenzmodul 9:
Österreich:

  • Naturräumliche Voraussetzungen und Nutzungen.
  • Bevölkerungsentwicklung, Migration, Arbeitsmarkt.
  • Wirtschaftsregionen und Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrie, Dienstleistungen, Tourismus, Energie, Verkehr).

BAfEP:
I. Jahrgang (1. und 2. Semester):
Bereich „Naturräume“:

  • Landschaftsökologische Zonen, wirtschaftliche Nutzung.

Die Schülerinnen und Schüler können:

  • Pflanzen- und Tierschutz in Verbindung mit Naturschutzgebieten beschreiben. (Grundstufe II / AFB I)
  • die steirischen Naturschutzgebiete kartographisch zuordnen. (Grundstufe II / AFB I)
  • Daten bezüglich Naturschutzes in der Steiermark sammeln, auswerten und im Zuge einer Präsentation darstellen. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB I, II, III)
  • Naturschutzmaßnahmen als Gegenwarts- und Zukunftsprobleme darstellen, welche überregional zu lösen sind und diese durch Beispiele veranschaulichen. (Sekundarstufe I – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
  • Umwelt- und Naturschutz der verschiedenen Ökosysteme an konkreten Beispielen darstellen. (Sekundarstufe I – Biologie und Umweltkunde / AFB II)
  • Naturschutzgebiete als Folge von regionalen Konflikten mit den verschiedenen dahinter stehenden politischen Interessen verstehen und darstellen. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB II)
  • mittels der Auseinandersetzung mit bereits vorhandenen Naturschutzmaßnahmen eigene Strategien für ökologisch nachhaltiges Handeln ableiten und entwickeln. (Sekundarstufe II – Geographie und Wirtschaftskunde / AFB III)
  • Beispiele für ökologisch nachhaltige Entwicklungen anhand der österreichischen Naturschutzgebiete diskutieren. (Sekundarstufe II – Biologie und Umweltkunde / AFB III)
  • naturräumliche Nutzungspotenziale der Naturschutzgebiete Österreichs hinsichtlich sanften Tourismus veranschaulichen. (HAK / AFB II)
  • naturräumliche Gegebenheiten Österreichs in Verbindung mit deren ökotouristischer Nutzung beschreiben. (HLW und Tourismusschulen / AFB I)
  • sanfte Nutzungen natürlicher Lebensräume durch den Menschen anhand der österreichischen Naturschutzgebiete analysieren. (BAfEP / AFB II)

Biodiversität – damit ist die Vielfalt der Arten und Lebensräume in unserer Natur- und Kulturlandschaft gemeint – ist ebenso vielgestaltig, wie die Interessen des Menschen, diese zu nutzen oder zu schützen. Will man diese Vielfalt nachhaltig bewahren, muss das Verständnis für andere Ansichten und Interessen in unserer Gesellschaft wachsen. Offener Informationsaustausch sowie die Bereitschaft zum Interessensaustausch sind dafür wichtige Ansatzpunkte. Die Steiermark ist reich an diesen biotischen und abiotischen Ressourcen, welche es mit Bedacht zu nutzen gilt. Eine Vielzahl an Schutzgebieten unterschiedlicher Art soll dazu beitragen, diesen Reichtum zu erhalten. Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Thema des „Unter-Schutz-Stellens“ ist durchaus angebracht – immerhin zeichnen sich die vielfältigen Schutzgebietskategorien durch unterschiedliche Schwerpunkte im Schutz ihrer Schutzgüter aus.
Im vorliegenden Text wird einerseits ein kurzer Überblick über die Situation des Naturschutzes in Österreich gegeben und andererseits werden die wichtigsten Schutzgebietskategorien vorgestellt. Thematische Karten veranschaulichen die Verbreitung und Ausdehnung dieser Schutzgebiete.