BASISINFORMATIONEN UND GRUNDLAGEN
Währungsunion
Einleitung
Die Europäische Währungsunion stellt den Zusammenschluss von EU-Mitgliedsstaaten auf dem Gebiet der Geld- und Währungspolitik dar. Die gemeinsame offizielle Währung ist der Euro. Er löste im Jahr 2002 in zwölf EU-Staaten (Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien und Griechenland) die jeweiligen nationalen Währungen als Zahlungsmittel ab.
Seitdem traten mit Slowenien (2007), Malta und Zypern (2008), der Slowakei (2009), Estland (2011), Lettland (2014), Litauen (2015) und Kroatien (2023) acht weitere Staaten der sogenannten Eurozone bei. Drei der „alten“ Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Währung bislang nicht eingeführt: Für Dänemark gilt eine Ausnahmeregelung, die vor seinem EU-Austritt ebenso für das Vereinigte Königreich galt, in Schweden wurde 2003 per Volksabstimmung gegen den Beitritt zur Währungsunion gestimmt.
Euro Staaten 2023

Allgemeines
Der Euro kann als Ausdruck der europäischen Integration gesehen werden. Rund 350 Millionen Menschen benutzen den Euro täglich und machen ihn damit zur der weltweit am zweithäufigsten verwendeten Währung. Vor allem für Personen, die ins EU-Ausland reisen oder innerhalb der EU im Internet einkaufen, bietet eine gemeinsame Währung einige Vorteile. Der Euro (€) ist die offizielle Währung von 20 der 27 Mitgliedsländer der Europäischen Union. Diese Staaten bilden den Euro-Raum, welcher offiziell als „Euro-Währungsgebiet“ bezeichnet wird.Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebiets
Alle EU-Länder sind Teil der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und 20 dieser Länder haben ihre nationalen Währungen durch die gemeinsame Währung – den Euro – ersetzt. Diese EU-Länder bilden das Euro-Währungsgebiet bzw. den „Euro-Raum“ und sind auf der Karte blau gefärbt.
- Belgien
- Deutschland
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Irland
- Italien
- Kroatien
- Lettland
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Österreich
- Portugal
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Zypern
EU-Mitgliedsstaaten außerhalb des Euro-Währungsgebiets
Einige Länder haben den Euro bislang noch nicht übernommen, werden dies aber tun, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Länder, die der EU im Zuge der Erweiterungen von 2004, 2007 und 2013, also erst nach der Euro-Einführung 2002, beigetreten sind.
- Bulgarien
- Tschechien
- Ungarn
- Polen
- Rumänien
- Schweden
EU-Mitgliedsländer mit Nichtbeteiligungsoption
Gelegentlich bedingen sich EU-Mitgliedstaaten in Verhandlungen über Rechtsvorschriften oder Verträge der Europäischen Union ein Recht auf Nichtteilnahme an bestimmten Politikbereichen aus. Bei der gemeinsamen Währung ist dies der Fall für Dänemark. Das Land hat nach dem Beitritt zur EU seine bisherige Währung beibehalten.
- Dänemark
Nicht EU-Mitgliedsstaaten innerhalb des Euro-Währungsgebietes
Der Euro ist ebenfalls in einigen Nicht EU-Staaten das offizielle Zahlungsmittel. Dies gründet darin, dass diese jungen oder sehr kleinen Staaten nicht über das Recht verfügen, eigene Münzen zu prägen.
- Montenegro
- Kosovo
- Monaco
- San Marino
- Vatikan
- Andorra
Beitritt zum Euro-Währungsgebiet
Um dem Euro-Währungsgebiet beitreten zu können, müssen die EU-Mitgliedstaaten die „Konvergenzkriterien“ erfüllen. Diese verbindlichen wirtschaftlichen und rechtlichen Bedingungen wurden 1992 im Vertrag von Maastricht vereinbart und werden daher auch als „Maastricht-Kriterien“ bezeichnet. Alle EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks sind verpflichtet, den Euro einzuführen und dem Euroraum beizutreten, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Der Vertrag legt keinen besonderen Zeitplan für den Beitritt zum Euro-Währungsgebiet fest, sondern überlässt es den Mitgliedstaaten, ihre jeweiligen Strategien zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Einführung des Euro zu entwickeln.
Die Institutionen der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank entscheiden gemeinsam, ob Kandidaten für einen Beitritt zum Euro-Währungsgebiet die Bedingungen erfüllen. Nach einer Bewertung der erzielten Fortschritte anhand der Maastrichter Konvergenzkriterien veröffentlichen die beiden Organe ihre Schlussfolgerungen in entsprechenden Berichten. Diese werden anschließend vom Rat „Wirtschaft und Finanzen“ in Absprache mit dem Parlament und den Staats- und Regierungschefs ratifiziert. Bei einer positiven Entscheidung kann die Einführung des Euros in die Wege geleitet werden.
EU - Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien)
Mitgliedstaaten müssen bei Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) gewisse Kriterien einhalten, die sogenannten Konvergenzkriterien. Die Konvergenzkriterien lauten u.a.:
- Das öffentliche Defizit darf nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen.
- Der öffentliche Schuldenstand darf nicht mehr als 60 Prozent des BIP betragen.
- Die Inflationsrate darf maximal 1,5 Prozent über jener der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten des Vorjahres liegen.
Quellenverzeichnis
Text zur Karte "Euro Staaten 2023":
https://europa.eu/european-union/about-eu/euro/which-countries-use-euro_de
http://www.politik-lexikon.at/oesterreich1918plus/2002/nicht-eu-laender/
https://www.oesterreich.gv.at/lexicon/E/Seite.991175.html
Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Unterstufe/NMS:
https://bildung.bmbwf.gv.at/schulen/unterricht/lp/ahs9_784.pdf?61ebyf
Lehrplan Geographie und Wirtschaftskunde, AHS Oberstufe:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008568
Lehrpläne BHS (HAK, HLW und Tourismusschulen, HTL, BAfEP):
https://www.abc.berufsbildendeschulen.at/downloads/?kategorie=24
Autorinnen und Autoren
Text zur Karte:
Mag. Michael Lieb (2023)
Lehrplanbezüge:
Mag. Michael Lieb (2019)
Mögliche Lernziele:
Mag. Michael Lieb (2019)
Web-Bearbeitung:
Christian Lieb MSc. (2019), Anna Weissinger (2023)
Redaktionelle Bearbeitung:
Nora Schopper BA MSc